Das teuerste am Elektroauto ist die Antriebsbatterie. Weil deren Leistung im Laufe der Jahre nachlässt, bieten manche Autohersteller in Verbindung mit der hauseigenen Bank folgende Möglichkeit: Kunden kaufen oder leasen ein Elektroauto, aber die passende Batterie wird nicht mitgekauft, sondern gemietet. Mit einem Urteil zum „Kleingedruckten“ hat das Oberlandesgericht die Stellung der Kunden bei solchen Geschäften gestärkt.
Das OLG hatte in zweiter Instanz eine Klage der Verbraucherzentrale Sachsen auf dem Tisch. Dabei ging es um Geschäftsbedingungen bei der Nutzung von Batterien für Renault-Elektroautos. Die beklagte RCI Banque S.A. vertreibt als „Renault-Bank“ Finanzprodukte und eben auch die Batterie-Vermietung.
Nutzung des Fahrzeugs wäre unmöglich
Sie wollte sich bei einer anbieterseitigen außerordentlichen Kündigung das Recht einräumen lassen, die Wiederauflademöglichkeit der Autobatterie nach einer Ankündigungsfrist per Fernabschaltung zu sperren. Somit wäre die Nutzung des gesamten Fahrzeugs nicht mehr möglich gewesen.
„Das Gericht stufte dieses Vorgehen als verbotene Eigenmacht des Anbieters ein“, erklärt Claudia Neumerkel, Juristin bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Es komme einem Eingriff in fremden Besitz ohne das Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gleich. Damit handele es sich um eine Form von Selbstjustiz. Denn unabhängig von der schuldrechtlichen Ausgangslage müsse die Rechtsdurchsetzung durch den Staat in einem ordnungsgemäßen Verfahren angeordnet werden.
Abgrenzung zu Energielieferung
Das OLG grenzt den Fall auch explizit beispielsweise gegenüber der Lieferung von Energie in einem Mietobjekt ab. So hatte der Bundesgerichtshof 2009 entschieden, dass es keine Besitzstörung ist, wenn der Vermieter nach Kündigung eines Gewerberaums wegen Zahlungsverzugs Heizung und Warmwasser abdreht. Bei der Vermietung einer Batterie schuldet die Bank gegenüber dem Mieter gerade nicht noch zusätzlich zur Übergabe der Mietsache die Erbringung weiterer Versorgungsleistungen.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Rechtsfrage hat das OLG Düsseldorf aber die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. (wa)



