Regelung zwingt Stadtwerke zum Verkauf von E-Ladesäulen
Die Stadtwerke Achim müssen ihre Ladesäulen für Elektrofahrzeuge wohl verkaufen. Grund dafür ist eine Regelung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Der Gesetzgeber hatte sie 2021 beschlossen, um eine europäische Richtlinie umzusetzen.
Nach § 7c des EnWG dürfen Netzbetreiber künftig kein Eigentum an Ladepunkten haben und dürfen und diese weder entwickeln, verwalten noch betreiben. Von der Regelung sind viele kommunale Unternehmen betroffen, unter anderem auch die niedersächsischen Stadtwerke aus Achim und Verden.
Weiterlesen mit ZFK Plus
Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In