E-Mobilität

Regelung zwingt Stadtwerke zum Verkauf von E-Ladesäulen

Die Stadtwerke Achim betreiben sechs Ladesäulen im eigenen Netzgebiet. Bis 2024 müssen sie sich von ihnen trennen. Damit stehen sie nicht allein da.
13.04.2022

Einige Stadtwerke werden sich wohl von ihren E-Ladesäulen trennen müssen. (Symbolbild)

Die Stadtwerke Achim müssen ihre Ladesäulen für Elektrofahrzeuge wohl verkaufen. Grund dafür ist eine Regelung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Der Gesetzgeber hatte sie 2021 beschlossen, um eine europäische Richtlinie umzusetzen.

Nach § 7c des EnWG dürfen Netzbetreiber künftig kein Eigentum an Ladepunkten haben und dürfen und diese weder entwickeln, verwalten noch betreiben. Von der Regelung sind viele kommunale Unternehmen betroffen, unter anderem auch die niedersächsischen Stadtwerke aus Achim und Verden.

Weiterlesen mit ZFK Plus

Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten

Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In