Regierung bereitet E-Scooter-Verordnung vor
Bis zum Frühsommer will die Bundesregierung regeln, wie E-Scooter künftig am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Im Verkehrsausschuss des Bundestages wurde ein entsprechender Verordnungsentwurf beraten, der durchaus auf ein kontroverses Echo stieß. Er erlaubt, dass solche "Elektrokleinstfahrzeuge" teilweise auch auf Gehwegen genutzt werden dürfen.
Konkret erfasst werden sollen in korrektem Behördendeutsch "Fahrzeuge ohne Sitz oder selbstbalancierende Fahrzeuge mit oder ohne Sitz, die eine Lenk- oder Haltestange haben, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h liegt und…
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