Bis zum Frühsommer will die Bundesregierung regeln, wie E-Scooter künftig am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Im Verkehrsausschuss des Bundestages wurde ein entsprechender Verordnungsentwurf beraten, der durchaus auf ein kontroverses Echo stieß. Er erlaubt, dass solche "Elektrokleinstfahrzeuge" teilweise auch auf Gehwegen genutzt werden dürfen.
Konkret erfasst werden sollen in korrektem Behördendeutsch "Fahrzeuge ohne Sitz oder selbstbalancierende Fahrzeuge mit oder ohne Sitz, die eine Lenk- oder Haltestange haben, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h liegt und die verkehrssicherheitsrechtliche Mindestanforderungen im Bereich von Brems- und Lichtsystem erfüllen".
Zwölfjährige dürfen scootern
Den Plänen zufolge werden die E-Scooter in zwei Klassen eingeteilt. Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 12 km/h sollen auf Radwegen bewegt und von Fahrern genutzt werden können, die älter als 14 Jahre sind. Fahrzeuge mit bis zu 12 km/h dürfen dagegen auf Fußwegen fahren und schon von Zwölfjährigen genutzt werden. Die Scooter müssen nicht zugelassen werden, aber versichert sein. Eine Verordnung für Elektro-Skateboards – behördlich "Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenk- oder Haltestange" genannt, ist derzeit in Arbeit.
Die Fraktionen von Grünen und der Linken mahnten eine grundsätzliche Debatte über die künftige Flächenaufteilung der verschiedenen Verkehrsträger an. Sowohl Grüne einerseits als auch AfD-Fraktion andererseits kritisierten die Erlaubnis, Gehwege nutzen zu dürfen, heißt es in einer Mitteilung des Pressedienstes des Bundestags. Die FDP sorgt sich um junge Menschen im ländlichen Raum – die bürokratische Versicherungspflicht führe dazu, dass die jungen Leute, die man als Nutzer der Elektrokleinstfahrzeuge habe erreichen wollen, eben nicht erreiche.
Nach Aussage von Staatssekretär Steffen Bilger (CDU) sollen die Kosten der Versicherungspflicht pro Jahr bei unter 23-Jährigen durchschnittlich 90 Euro betragen, bei über 23-Jährigen 60 Euro. (wa)



