Fahrer von Elektroautos können mit einer längeren steuerlichen Förderung rechnen. Die Bundesregierung brachte am Mittwoch (31. Juli) ein milliardenschweres Steuerpaket auf den Weg. Ziel ist es, die immer noch schwache Nachfrage nach Elektroautos anzukurbeln. Konkret geht es um eine Verlängerung eines Steuerprivilegs für Elektro-Dienstwagen sowie um Sonderabschreibungen für Elektro-Lieferfahrzeuge. Außerdem sind steuerliche Verbesserungen bei Job-Tickets geplant. Die Verbände VKU und BDEW begrüßten den Beschlus, forderten aber auch Regelungen für den Aufbau privater Ladepunkte im Wohnungsbau sowie für die Förderung privater Ladeinfrastruktur.
Die stärkere Förderung der E-Mobilität ist auch Teil der Anstrengungen der Bundesregierung für mehr Klimaschutz. Das Klimakabinett will am 20. September ein Maßnahmenpaket beschließen. Das Ministerium rechnet dem Vernehmen nach über die nächsten zehn Jahre wegen der steuerlichen Förderungen der E-Mobilität mit Steuermindereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden in Milliardenhöhe. Zwar sind die Neuzulassungen von E-Autos zuletzt gestiegen, sie bewegen sich aber immer noch auf einem niedrigen Niveau.
Haupthemmnisse sind der vergleichsweise hohe Preis, eine bisher nicht flächendeckende Lade-Infrastruktur und eine geringere Reichweite. Massiv mehr E-Autos in den kommenden Jahren sind aber immens wichtig, damit Autobauer strengere Grenzwerte beim Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase (CO2) bis 2030 erreichen können. Die Autoindustrie steht derzeit in einem grundlegenden Umbruch. Außerdem geht es darum, deutsche Klimaziele zu erreichen.
Höhere Planungssicherheit
Auch über den Hebel Dienstwagen soll nun der Absatz von E-Autos gesteigert werden. Seit Anfang 2019 gibt es für Arbeitnehmer, die ihr E-Auto als Firmenwagen privat nutzen, eine Sonderregelung. Statt monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil zu versteuern, gilt für Elektro- und Hybridfahrzeuge nur noch ein halbierter Satz von 0,5 Prozent. Diese Regelung aber läuft Ende 2021 aus. Hybridautos kombinieren einen E-Antrieb mit einem Verbrennungsmotor. Die Dienstwagen-Sonderregel soll nun bis zum Jahr 2030 verlängert werden. Dies soll die Planungssicherheit erhöhen. Zugleich aber sollen die technischen Anforderungen bei der elektrischen Fahrleistung erhöht werden.
VDA: "Dienstwagen in Vorreiterrolle"
Bei E-Autos als Dienstwagen galt die Regelung vor Anfang 2019 wegen höherer Anschaffungskosten für die Elektrofahrzeuge finanziell als unattraktiv. Die steuerliche Förderung zeigt bereits Wirkung, wenn auch auf einem überschaubaren Niveau: Die Neuzulassungen von Dienstwagen mit Elektroantrieb stiegen nach Angaben des Verbands der Automobilindustrie (VDA) im ersten Halbjahr um 58 Prozent auf rund 16.900 Pkw. Beliebt als Dienstwagen sind trotz des Abgas-Skandals weiterhin vor allem Dieselfahrzeuge.
Nach Zahlen des Marktforschungsunternehmens Dataforce gab es zum Jahresanfang in Deutschland rund 4 Millionen Pkw, die als Firmenwagen zugelassen waren. Davon waren rund 52.000 vollelektrisch oder Plug-In Hybride. Dienstwagen spielten beim Hochlauf der Elektromobilität eine Vorreiterrolle, so der VDA. Sie kämen bereits nach zwei bis drei Jahren als Angebote auf den Gebrauchtwagenmarkt und würden dann meist von privaten Haltern erworben.
Sonderabschreibung für E-Lieferwagen
Das Finanzministerium plant daneben weitere Maßnahmen. Für die Anschaffung neuer, rein elektrisch betriebener Lieferfahrzeuge soll es von 2020 bis 2030 eine Sonderabschreibung geben. Diese soll einmalig 50 Prozent der Anschaffungskosten betragen und damit die reguläre Abschreibungsmöglichkeit ergänzen. Ebenfalls verlängert werden sollen Steuervorteile von Diensträdern. Die kostenfreie Überlassung eines Dienstfahrrades auch für private Zwecke ist für den Beschäftigten seit 2019 steuerfrei. Dies ist bisher bis Ende 2021 befristet und soll bis Ende 2030 verlängert werden.
Damit Arbeitnehmer verstärkt öffentliche Verkehrsmittel wie Busse und Bahnen nutzen, soll es zudem steuerliche Verbesserungen beim Job-Ticket geben. Geplant ist eine neue Pauschalbesteuerung ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale. Durch die neue Möglichkeit soll dem Arbeitgeber die Möglichkeit gegeben werden, die Akzeptanz von Job-Tickets zu erhöhen.
VKU: "Stärkung des ÖPNV"
VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche begrüßte den Kabinettsbeschluss. "Damit die Verkehrswende endlich Fahrt aufnimmt, brauchen wir neben einer CO2-Bepreisung flankierende steuerliche Maßnahmen, die für dauerhafte Entlastungen sorgen", so Reiche. Dass Steuervorteile für Firmenwagen den Anfang machten, sei richtig. "Gerade Firmenflotten spielen als Steigbügel für Elektromobilität eine wichtige Rolle." Für Stadtwerke sei besonders wichtig, dass der Kabinettsentwurf Sonderabschreibungen für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge und neue steuerliche Regelungen zu Jobtickets beinhalte. Das beschleunige die Elektrifizierung des kommunalen Fuhrparks, stärke den ÖPNV und liefere damit einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende vor Ort.
Reiche: "Handlungsbedarf bei Ladeinfrastruktur"
Nach dem Steuerrecht müsse nun auch die energiewirtschaftliche Regulierung nachziehen, forderte die VKU-Hauptgeschäftsführerin. Der Bericht "Sofortpaket Ladeinfrastruktur 2019" der Arbeitsgruppe 5 der Nationalen Plattform "Zukunft der Mobilität" habe hier wichtige Stellschrauben aufgezeigt. Dazu gehörten Regelungen für den Aufbau privater Ladepunkte im Wohnungsbau sowie die Förderung privater Ladeinfrastruktur. "Hier besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf", stellte Reiche klar. Ähnlich fiel der Tenor beim BDEW aus. Das Bundesjustizministerium müssen nun endlich seinen Ankündigungen Taten folgen lassen und das Miet- und Wohnungseigentumsrecht dahingehend anpassen, betonte Hauptgeschäftsführer Stefan Kapferer.
Auf Zustimmung stößt der Gesetzentwurf für die steuerliche Förderung der Elektromobilität auch beim Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE). Dieser forderte die Schaffung von Anreizen für intelligentes Lademanagement. "Damit die Flexibilität von Elektrofahrzeugen überhaupt genutzt werden kann, müssen zeitnah wirksame Rahmenbedingungen geschaffen werden", erklärte BNE-Geschäftsführer Robert Busch. Die Grundlagen für die marktbasierte Flexibilitätsbeschaffung im Verteilnetz müsse endlich über eine Verordnung nach Paragraph 14a Energiewirtschaftsgesetz geschaffen werden.
Kritik vom BUND
Kritik an den Steuerplänen der Regierung zur E-Mobilität kam vom Umweltverband BUND. Verkehrsexperte Jens Hilgenberg sagte, die Bundesregierung unterstütze weiter Fehlentwicklungen der Autobranche. So werde auch weiterhin mit Steuergeld der Kauf großer, schwerer Plug-in-SUV gefördert. Diese verbrauchten im Realbetrieb aber oft ein Vielfaches der offiziellen Angaben. Stattdessen müsse vor allem die Entwicklung leichter und sparsamer E-Autos gefördert werden. FDP-Fraktionsvize Christian Dürr sagte, Scholz liefere kein nachhaltiges Konzept: «Allein die benötigten Ladestationen sind in Deutschland nicht ansatzweise ausreichend und werden bei seinem Vorschlag nicht genügend berücksichtigt.» (hoe/dpa)
