Bild: © Nico Meier/Pixelio

Auf positive Resonanz stoßen bei den Verbänden der Energiewirtschaft die geplanten steuerlichen Anreize für Elektromobilität, die das Bundesfinanzministerium in einen Gesetzentwurf gepackt hat. Es müsse jedoch noch weitere flankierende Maßnahmen geben, fordern der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

Auch die Regulierung muss mitziehen

So erklärt VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche: "Die Vorschläge des BMF für eine bessere steuerliche Förderung der Elektromobilität sind ein Schritt in die richtige Richtung. Stadtwerke errichten und betreiben schon heute über die Hälfte der Ladepunkte. Um der wachsenden Nachfrage netz- und  infrastrukturseitig jedoch schneller nachzukommen zu können, sind weitere Maßnahmen in der Anreizregulierung, bei Smart Metern oder im Eichrecht notwendig."

Auch Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung, meint, es sei erfreulich, dass das Bundesfinanzministerium den Umstieg auf umweltfreundliche Mobilität durch Steueranreize weiter beschleunigen will. Die Verlängerung der steuerlichen Begünstigung für elektrisch betriebene Dienstwagen bis 2030 und die Einführung einer Sonderabschreibung für elektrische Lieferfahrzeuge seien hierfür wirksame Hebel. Positiv ist auch, dass die Steuervorteile für das Laden von E-Autos am Arbeitsplatz verlängert werden sollen.

Noch viele Hindernisse

Jetzt müsse aber das Bundesjustizministerium schnell nachziehen: Gerade wenn es darum geht, Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern, am Arbeitsplatz oder in Gewerbegebieten zu installieren, gebe es noch viele Hindernisse aus dem Weg zu räumen. Vor allem sei eine Anpassung des Miet- und Wohnungseigentumsrechts dringend notwendig. (wa)

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