E-Mobilität

Voraussetzungen fürs Laden schaffen

Gesetzentwurf sieht bei Bau und Renovierung größerer Gebäude Pflicht zur Schaffung von Ladeinfrastruktur vor.
08.05.2020

Für Parkplätze in und an größeren Gebäuden müssen beim Bau oder bei Renovierung künftig die Voraussetzungen für Ladesäulen geschaffen werden.

Die Fraktionen der Regierungskoalition im Bundestag wollen den Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Gebäuden beschleunigen. Dazu legten sie den Entwurf eines Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) vor. Das GEIG setzt eine EU-Richtlinie in nationales Recht um.

Ziel des Entwurfs sind Wohn- und Nichtwohngebäude mit größeren Parkplätzen. Werden solche Gebäude gebaut oder renoviert, müssen nach dem Entwurf alle Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität ausgestattet werden. Das können Leerrohre,  Kabelschutzrohre, Bodeninstallationssysteme, Kabelpritschen oder vergleichbare Maßnahmen sein.

Leerrohre für jeden Parkplatz

Ist es kein Wohngebäude, erhält jeder fünfte Stellplatz eine solche Infrastruktur – dann aber muss mindestens ein Ladepunkt errichtet werden. Ausgenommen davon sind Firmengebäude kleiner und mittlerer Unternehmen, die weitgehend selbst genutzt werden.

Eine weitere Ausnahme gibt es, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur in bestehenden Gebäuden sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung des Gebäudes überschreiten. Öffentliche Gebäude, die bereits vergleichbaren Anforderungen unterliegen, seien von den Regelungen ausgenommen.

Änderungen auch für Bestandsgebäude

Auch Bestandsgebäude, die nicht renoviert werden, sind im Visier des Gesetzes. Für jedes Nichtwohngebäude, das über mehr als 20 Stellplätze verfügt, hat der Eigentümer dafür zu sorgen, dass nach dem 1. Januar 2025 ein Ladepunkt errichtet wird. (wa)