1.000 Schnelllade-Hubs mit einer Leistung von mindestens 150 kW pro Ladepunkt sollen entsprechend dem von Bundesverkehrsministerium (BMVI) vorgelegten und am Mittwoch vom Kabinett verabschiedeten Entwurf eines Schnellladegesetzes bundesweit bis 2023 aufgebaut werden.
Die europaweite Ausschreibung soll voraussichtlich in 10 bis 15 Losen verlaufen. Hierbei können sich auch Bietergemeinschaften zusammenschließen, "so dass auch kleine und mittlere Unternehmen die Möglichkeit haben, sich an dem Verfahren zu beteiligen", teilte das BMVI mit.
BMVI: Zuschnitt der Lose soll Wettbewerb bei Ausschreibungen sichern
Ein "geeigneter Zuschnitt der Lose wird den Wettbewerb bei der Ausschreibung“" sicherstellen, so das BMVI weiter. Vorgesehen ist, dass der Bund mehrere Betreiber auswählt, die die Ladesäulen aufbauen und betreiben. Dabei sollen sie rechtlich verpflichtet sein, die Ladesäulen in genau definierten Regionen, in einem bestimmten zeitlichen Rahmen und mit entsprechenden Standards zu errichten.
Zum Zuge kommen sollen diejenigen Betreiber, die das beste Angebot unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte abgeben. Vorgesehen ist zudem, den bisherigen Bestand in die Bedarfsermittlung durch die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur mit einzubeziehen. Diese verfüge mit dem "StandortTOOL“"über ein digitales Werkzeug, das den Standort und die Leistung von bereits vorhandenen Ladepunkten in die Planung für den künftigen Bedarf mit einberechne.
Volumen von 2 Milliarden Euro vorgesehen
So könne ausgeschlossen werden, dass nahe bereits bestehenden Ladesäulen unnötig Säulen des geplanten Schnellladenetzes eingeplant werden. Konkurrenzsituationen würden so vermieden, teilte das BMVI mit.
2 Milliarden Euro sind für den Aufbau der Schnellladeinfrastruktur vorgesehen, mit einer anteiligen Beteiligung des Bundes. Noch im Frühjahr soll das Schnellladegesetz durch den Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Die Ausschreibung von den 1.000 Standorten soll im Sommer dieses Jahres starten.
VKU: Ermöglichen, dass auch Stadtwerke an dem Programm teilnehmen können
Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte die Regelung. Allerdings sei es nötig, die vorgesehenen Verordnungen für die Umsetzung rasch zu erarbeiten und somit wichtige Detailfragen zu klären.
Vor allem müsse ermöglicht werden, dass Stadtwerke am Schnellladeprogramm teilnehmen könnten.“"Das Programm muss so gestrickt werden, dass wir tatsächlichen Wettbewerb in den Ausschreibungen haben und nicht nur einzelne große Player mitspielen können", erklärte Liebing.
Grüne: Bereits bestehende Ladesäulen ergänzen, nicht ersetzen
Ähnlich äußerte sich Kerstin Andreae, Chefin des Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). "Das Schnellladegesetz kann eine Chance für den Ausbau der Schnellladeinfrastruktur sein, es darf den bestehenden Wettbewerb und die Bestandsinfrastruktur jedoch nicht gefährden", teilte sie mit.
"Es geht darum, die bereits bestehenden Ladesäulen sinnvoll und vor allem schnell zu ergänzen, nicht zu ersetzen", erklärte auch der grüne Bundestagsabgeordnete Cem Özdemir. (hcn)


