Schnellladegesetz: Wettbewerb bei Ausschreibungen sicherstellen

Energiewirtschaftliche Verbände begrüßen grundsätzlich den vom Kabinett verabschiedeten Entwurf eines Schnellladegesetzes. Doch sollte bei den vorgesehenen Ausschreibungen sichergestellt werden, dass der Wettbewerb und die Bestandsinfrastruktur nicht gefährdet werden, so die Forderungen.
1.000 Schnelllade-Hubs mit einer Leistung von mindestens 150 kW pro Ladepunkt sollen entsprechend dem von Bundesverkehrsministerium (BMVI) vorgelegten und am Mittwoch vom Kabinett verabschiedeten Entwurf eines Schnellladegesetzes bundesweit bis 2023 aufgebaut werden.
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