E-Mobilität

Schnellladegesetz: Wettbewerb bei Ausschreibungen sicherstellen

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Schnellladegesetzes beschlossen, das die Grundlage für Ausschreibungen eines öffentlichen Schnellladenetzes mit 1.000 Standorten schaffen soll. Der VKU begrüßt den Beschluss, doch fordert die Regelung so umzusetzen, dass nicht nur einzelne große Player mitspielen können.
10.02.2021

Energiewirtschaftliche Verbände begrüßen grundsätzlich den vom Kabinett verabschiedeten Entwurf eines Schnellladegesetzes. Doch sollte bei den vorgesehenen Ausschreibungen sichergestellt werden, dass der Wettbewerb und die Bestandsinfrastruktur nicht gefährdet werden, so die Forderungen.

1.000 Schnelllade-Hubs mit einer Leistung von mindestens 150 kW pro Ladepunkt sollen entsprechend dem von Bundesverkehrsministerium (BMVI) vorgelegten und am Mittwoch vom Kabinett verabschiedeten Entwurf eines Schnellladegesetzes bundesweit bis 2023 aufgebaut werden.

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