Wuppertaler Stadtwerke fördern E-Tretroller
Am 15. Juni tritt die Verordnung über Elektrokleinstfahrzeuge in Kraft. Darin ist festgelegt, welche Regelungen für die Nutzung von Elektro-Tretrollern – so genannte E-Scooter – im Straßenverkehr gelten. Die Wuppertaler Stadtwerke (WSW) haben die Anschaffung von elektrischen Tretrollern in das Förderprogramm ihres Klimafonds aufgenommen und übernehmen zehn Prozent des Kaufpreises bis zu einer Höchstgrenze von 150 Euro.
Dieser Fördersatz gilt künftig auch für Elektro-Fahrräder (Pedelecs) und Elektro-Roller. Die Zuschüsse können nur von Energie-Kunden der WSW in Anspruch genommen werden. Insgesamt ist eine Förderung von maximal zwei Elektro-Zweirädern pro Haushalt möglich. Zudem können Elektro-Tretroller zusammengeklappt als Gepäckstück kostenlos in Bus und Schwebebahn mitgenommen werden, unterstreichen die WSW. (sg)