Neben einem ganzen Bündel von Nachbesserungsvorschlägen am Regierungsentwurf der EEG-Novelle forderte der Bundesrat in seiner jüngsten Plenumssitzung am 6. November auch eine Ausweitung der Besonderen Ausgleichsregelung von § 65 EEG. Diese sieht eine Begrenzung der EEG-Umlage auf 20 Prozent für Schienenbahnen vor.
Der Bundesrat schlägt vor, dass auch E-Linienbusse entsprechend von der Umlage entlastet werden. Voraussetzung hierfür soll ein Stromverbrauch von mehr als 100 Megawattstunden (MWh) jährlich sein, so das Votum der Länderkammer.
Auch kleine und mittlere Verkehrsunternehmen würden profitieren
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßen die Forderung. "Eine Begrenzung auf 20 Prozent der EEG-Umlage hilft den Unternehmen und belohnt Investitionen in moderne, klimafreundliche Antriebstechnik", erklärte VDV-Präsident Ingo Wortmann in einer Pressemitteilung.
Die vorgeschlagene Regelung helfe auch kleineren und mittleren Unternehmen vor Ort, das Nahverkehrs-Angebot zu verbessern: Denn bereits bei ungefähr zwei bis drei ganzjährig im Linienbetrieb eingesetzten Elektrobussen in der Flotte werde der Schwellenwert von 100 MWh erreicht.
Einsparungen bei mindestens zehn Euro pro 100 E-Bus-Kilometer
Dies sei ein wichtiger Beitrag für die Unternehmen, um die erheblichen Zusatz- und Folgekosten, die durch die Maßnahmen im Rahmen der Verkehrswende anfallen, schultern zu können. "Die Einsparungen liegen, konservativ gerechnet, bei mindestens zehn Euro pro 100 E-Bus-Kilometer", so Eike Arnold, stellvertretender VDV-Sprecher auf Anfrage der ZfK.
"Um für mehr Klimaschutz im Verkehrssektor zu sorgen, wäre die Befreiung von Elektrobussen von der EEG-Umlage konsequent", befürwortete VKU-Geschäftsführer Ingbert Liebing gegenüber der ZfK die Bundesrats-Initiative. Denn ebenso wie die bereits befreiten Schienenbahnen würden Elektrobusse zum Klimaschutz und zu sauberer Luft in den Städten beitragen.
Wettbewerbsgleichheit mit Wasserstoffbussen
Allerdings wird der Vorstoß vom Bundeswirtschaftsministerium und von Teilen des Bundesumweltministeriums kritisch beurteilt, wie die ZfK aus Regierungskreisen erfuhr. Denn immer mehr Ausnahmen von der EEG-Umlagenpflicht machten den Strom für die anderen teurer, so die bereits bekannte Argumentation.
Doch ist ja geplant, die EEG-Umlage für erneuerbar erzeugten Wasserstoff auch mit Hilfe von Haushaltsmitteln abzusenken. Dann allerdings würden Wasserstoff betriebene Busse gegenüber E-Bussen bevorzugt. Entsprechend sei auch aus wettbewerblichen Gesichtspunkten eine EEG-Umlagenentlastung beim Ladestrom für E-Busse angesagt, argumentieren die Befürworter einer derartigen Regelung.
Nun ist der Bundestag am Zug
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun zusammen mit einer eventuellen Gegenäußerung der Bundesregierung dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt. Abschließend befasst sich der Bundesrat dann nach Verabschiedung in 2./3. Lesung des EEG 2021 durch den Bundestag noch einmal mit dem Gesetz. (hcn)
Mehr zur EEG-Novelle lesen Sie auch in der aktuellen Novemberausgabe der ZfK.
