Deutschland

Auch Berlin muss Diesel-Fahrverbote verhängen

Die Bundeshauptstadt muss elf besonders belastete Abschnitte großer Straßen sperren. Darunter sind Teile der wichtigen Leipziger Straße und der Friedrichstraße im Zentrum Berlins.
09.10.2018

Berlin muss für mehrere Straßen bis Mitte 2019 ein Diesel-Fahrverbot verhängen. Dies hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. Die Richter verpflichteten die Senatsverwaltung für Verkehr, bis Ende März 2019 einen verschärften Luftreinhalteplan zu erlassen. Die Fahrverbote für mindestens elf Straßenabschnitte müssen spätestens Ende Juni 2019 verwirklicht werden. Die vom Gericht verfügten Fahrverbote betreffen Diesel-Pkw und Diesel-Lkw der Schadstoffklassen Euro 1 bis einschließlich Euro 5.

Zu den elf Straßenabschnitten gehören auch Teile der wichtigen Leipziger Straße und der Friedrichstraße im Zentrum Berlins. Für weitere Abschnitte mit einer Gesamtlänge von 15 Kilometern muss Berlin außerdem Fahrverbote prüfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Berlin darf nichts herauszögern

«Zwingend notwendige Maßnahmen» dürften nicht mit der Begründung hinausgezögert werden, dass die Ergebnisse weiterer Untersuchungen abgewartet werden sollen, argumentierte der Vorsitzende Richter Ulrich Marticke. Der Berliner Senat hatte bereits Maßnahmen für bessere Luft auf den Weg gebracht, zum Beispiel Tempo-30-Zonen. Ein Diesel-Fahrverbot für die gesamte Umweltzone, die große Teile der Innenstadt umfasst, sei allerdings nicht zwingend erforderlich, so Marticke. An vielen Orten in der Umweltzone würden die Grenzwerte eingehalten.

Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe, die ein Diesel-Fahrverbot in der Berliner Umweltzone durchsetzen wollte. (dpa)