Deutschland

Baden-Württemberg will Bürgerenergiegesellschaften an den Kragen

Die grün-schwarze Landesregierung will mit einem Vorstoß im Bundesrat die Sonderregeln für Bürgerenergiegesellschaften im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dauerhaft abschaffen.
12.01.2018

Die baden-württembergische Landesregierung startet eine Bundesratsinitiative zur Änderung des EEG.

Sie sorgten im vergangenen Jahr für Wirbel und heftige Kritik: die Sonderregeln für Bürgerenergiegesellschaften bei den Ausschreibungen für Windkraftanlagen an Land. Diese haben auch nach Meinung von Grünen und CDU in Baden-Württemberg zu Verzerrungen am Markt geführt und bremsen die Energiewende, weshalb die grün-schwarze Landesregierung jetzt die Initiative ergreifen will, wie die Schwäbische Zeitung berichtet. Das Kabinett in Stuttgart will sich am kommenden Dienstag mit dem Thema befassen, wie ein Sprecher von Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) in Stuttgart sagte, ohne jedoch Details zu nennen.

In den drei Ausschreibungsverfahren, die die Bundesnetzagentur 2017 durchgeführt hat, gingen stets mehr als 90 Prozent der Zuschläge an sogenannte Bürgerenergiegesellschaften. Hinter diesen stecken Branchenbeobachtern zufolge meist aber professionelle Projektierer, die so einfacher an Zuschläge für die Projekte kommen. Denn Bürgerenergiegesellschaften müssen die aufwändigen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen nicht direkt vorlegen, wenn sie ein Angebot bei einer Ausschreibung abgeben, sondern können diese nachliefern. Energieversorger haben hingegen die Pflicht dazu.

Privilegien auch für 2019 aussetzen

Als Reaktion auf die Verzerrungen hat im Sommer des vergangenen Jahres der Bundestag beschlossen, dass bei den ersten beiden Auktionsrunden im Februar und Mai 2018 nur Bieter mit einem baureifen Projekt, also mit einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, an der Ausschreibung teilnehmen können. Ohne eine erneute EEG-Änderung könnte sich allerdings ab der dritten Ausschreibungsrunde der Siegeszug der Bürgerenergiegesellschaften wieder fortsetzen.   

Baden-Württemberg will in der Bundesratssitzung am 2. Februar seine Initiative einbringen, um die Privilegien für Bürgerenergiegesellschaften für sämtliche Ausschreibungen in diesem Jahr und auch für 2019 auszusetzen, bis eine neue Bundesregierung eine umfassende EEG-Reform vorlegt. So soll die Marktverzerrung gestoppt, die Energiewende vorangetrieben und die Windenergie- und Zulieferbranche – auch in Baden-Württemberg – Planungssicherheit bekommen, heißt es in Stuttgart. (hil/dpa)