Deutschland

Beteiligungsgesetz landet beim Bundesverfassungsgericht

Das Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern zur Beteiligung der Bevölkerung an Windkraftanlagen stößt Projektierern übel auf. Die UKA-Gruppe hat nun geklagt. UKA war übrigens ein Unternehmen, das mit Energiegenossenschafts-Modellen bei den Ausschreibungen 2017 sehr große Erfolge verbuchte.
09.03.2018

Das umstrittene Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz für Windparks in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. Nach einer Klage beim Landesverfassungsgericht in Greifswald reichte das Unternehmen UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG nun Beschwerde in Karlsruhe ein. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichtes bestätigte am Donnerstag den Eingang. Eine Entscheidung werde im Laufe des Jahres erwartet.

Das Unternehmen, das Windenergieanlagen errichtet und betreibt, sieht durch das Gesetz aus dem Jahr 2016 seine Eigentumsrechte und auch die Berufausübungsfreiheit eingeschränkt - beides vom Grundgesetz geschützte Rechte. Die AfD-Fraktion forderte, das Bürgerbeteiligungsgesetz abzuschaffen.

Gewinne fließen ins Land

Laut dem Gesetz müssen Investoren und Projektträger Kommunen und deren Bewohnern im Fünf-Kilometer-Umkreis von Windparks 20 Prozent der Gesellschafteranteile zum Kauf anbieten. Durch die so möglichen Unternehmensbeteiligungen sollen Gewinne aus der Ökostrom-Produktion auch in die ländlichen Regionen fließen, in denen die Windräder stehen und nicht nur an die meist in Städten ansässigen Betreiberfirmen. Die Landesregierung verspricht sich von der Beteiligungsmöglichkeit eine höhere Akzeptanz für Windräder im Land.

Doch das Gesetz hat bislang keinen Erfolg verbucht. Bislang sei noch kein Projekt im Rahmen des Beteiligungsgesetzes realisiert worden, erklärte eine Sprecherin des Energieministeriums von Mecklenburg-Vorpommern gegenüber der ZfK. "Für die Windpark-Projekte, die zurzeit umgesetzt werden, haben die Planungen vor Jahren begonnen, lange vor der Verabschiedung des Gesetzes. Für diese Projekte gelten Übergangsfristen, um problematische Eingriffe in Eigentumsrechte zu verhindern", erläuterte die Sprecherin. Eventuell könnten 2018 erste Projekte mit einer 20-Prozent Beteiligung der Bürger angegangen werden. (dpa/al)