Deutschland

BMWi stellt Gutachten zur CO2-Bepreisung vor

Der Reformvorschlag stellt klar, dass die bisherigen impliziten Steuern auf den Energieverbrauch abgeschafft werden sollen. Stattdessen soll ein einheitlicher CO2-Preis eingeführt werden.
15.07.2019

Das Gutachten empfiehlt, Investitionen in den Klimaschutz zu fördern.

Das Bundeswirtschaftsministerium stellte am 15. Juli das Gutachten „Energiepreise und effiziente Klimapolitik“ vor. Anlass ist der Vorschlag zu einer Reform, welche erstens die Kosten zur Verringerung der CO2-Emissionen möglichst gering halten soll. Zweitens soll die internationale Kooperation in der Klimapolitik gefördert werden. Zur Erreichung beider Ziele ist ein einheitlicher Preis für die CO2-Emissionen von zentraler Bedeutung.

Der konkrete Reformvorschlag lautet, dass die bisherigen impliziten CO2-Steuern und Abgaben auf verschiedene Formen des Energieverbrauchs abgeschafft werden sollen und durch einen einheitlichen CO2-Preis ersetz werden. Dazu ist es mittelfristig erforderlich, alle Sektoren in allen europäischen Ländern in den europäischen Emissionshandel einzubeziehen, betonten Klaus Schmidt und Friedrich Breyer, Verantwortliche für das Gutachten.

Separate Emissionsmärkte sollen eingeführt werden

Kurzfristig sollten in Deutschland separate Emissionsmärkte mit konvergierenden Preiskorridoren für die Sektoren „Gebäude“ und „Verkehr“ eingerichtet werden, die sich auch ohne europäische Einigung umsetzen lassen. Durch Vorgabe der im Zeitablauf fallenden Zertifikatemengen können die Klimaziele erreicht werden. Die Funktion des Preiskorridors ist es, zu starke Belastungen von Haushalten und Unternehmen zu verhindern, die Erwartungen auf einen steigenden Preispfad zu fokussieren und Planungssicherheit für Investitionen in Emissionsvermeidung zu gewährleisten.

Auswirkungen für die Endverbraucher wird unter anderem billiger Strom sein, der durch den Wegfall der Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage und der Stromsteuer bedingt ist. Gleichzeitig wird der Zertififaktspreis für Heizöl und Erdgas zügig ansteigen, die Abgaben für Benzin und Diesel werden moderat steigen. Laut Gutachten werden sich dann Investitionen in E-Mobilität, Gebäudesanierung und Wärmepumpen lohnen. Die Verantwortlichen des Gutachtens betonen, dass ein einheitlicher CO2-Preis dazu führt, dass Investitionen in den Klimaschutz genau da und dann erfolgen, wo sie zu den geringsten Kosten möglich sind. Auf teures Mikromanagement des Staates kann dann verzichtet werden.

Finanzierung und Verwendung der Einnahmen

Die Verantwortlichen heben hervor, dass die Einnahmen aus der Versteigerung der Emissionsrechte verwendet werden sollen, um die entfallenen Steuern und Abgaben zu kompensieren. Darüber hinaus gehende Einnahmen, die sich im Zeitablauf bei steigenden CO2-Preisen ergeben, sollten nicht in den allgemeinen Staatshaushalt fließen. Der Beirat empfiehlt stattdessen, die Einnahmen zweckgebunden für komplementäre Klimaschutzinvestitionen oder für die Auszahlung einer direkten, pauschalen Klimadividende zu nutzen. Der Beirat diskutierte zur Einführung einer CO2-Steuer zwei Vorschläge. Entweder solle direkt besteuert werden oder es soll stattdessen ein Zertifikatehandel zum Einsatz kommen. Das Ergebnis ist noch offen.

Katherina Reiche, Hauptgeschäftsführerin des VKU begrüsst den Reformvorschlag: „Das Gutachten zeigt deutlich: Das bestehende System der Abgaben, Umlagen und Steuern im Energiebereich ist ineffizient und ineffektiv. Es belastet die Stromkunden mit hohen Kosten und trägt nur bedingt zur CO2-Minderung bei. Wir brauchen daher eine sektorenübergreifende CO2-Bepreisung, mit der wir die Finanzierung der Energiewende auf neue Füße stellen. Das Gutachten des wissenschaftlichen Beirates des BMWi liefert hier richtige Ansätze. Die Stadtwerke sprechen sich allerdings klar für die Einführung eines Preisinstruments aus. Das sorgt für eine bessere Planbarkeit für Haushalte und Unternehmen. Wir haben hierzu einen umfassenden Vorschlag vorgelegt.“ (bh)