Bundeskabinett beschließt Luftreinhalteprogramm
"Die Luft ist heute deutlich besser als vor 20 oder 30 Jahren. Allerdings gibt es weiterhin gesundheitliche Risiken, vor allem durch Feinstaub", betonte Bundesumweltministerin Svenja Schulze zur Verabschiedung des nationalen Luftreinhalteprogramms am Mittwoch. Es gibt also noch Handlungsbedarf bis zum nächsten Reduktionsziel im Jahr 2030.
Insgesamt fünf Maßnahmen sollen in den nächsten zehn Jahren für 43 Prozent weniger Feinstaubemissionen als noch im Jahr 2005 sorgen und somit die EU-Reduktionsziele erfüllen:
- Die 44. Bundesimmissonsschutzverordnung soll den Feinstaubausstoß von mittelgroßen Feuerungsanlagen eingrenzen
- Die Abgasregulierung von Pkw im Rahmen des RDE-Verfahrens (Real-Driving-Emissions) soll den Hauptemittenten beschränken
- Der Ausstieg aus der Braun- und Steinkohleverstromung soll umgesetzt werden
- Die Technische Anleitung Luft (TA Luft) soll angepasst werden
- Das Anlagen- und Düngerecht soll überarbeitet werden
NEC-Richtlinie muss erfüllt werden
Durch diesen Fünf-Punkte-Plan sollen nicht nur Feinstaub, sondern auch die Schadstoffe, die zu seiner Bildung beitragen (beispielsweise Ammoniak), verringert werden. Das nationale Luftreinhalteprogramm ist Teil der NEC-Richtlinie, zu der sich die Mitgliedsländer der EU verpflichtet haben. (ls)