Deutschland

Bundesrat will Mieterstrom weiter voranbringen

Der Bundesrat fordert eine bessere Förderung der erneuerbaren Energien in den Städten. In Sachen Kraft-Wärme-Kopplung plädieren die Länder für eine Flexibilisierung und eine Nutzung des Überschussstroms, beispielsweise durch Power-to-Heat.
19.10.2018

Der Wegfall des 52 GW-Deckels soll auch Mieterstromprojekten (im Bild mehrere Dachanlagen der Mainova) Auftrieb geben.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, bestehende Hemmnisse bei der Förderung regenerativer Energien zu beseitigen. Im Mittelpunkt stehen dabei bessere Rahmenbedingungen zur Realisierung von Mieterstromprojekten. Um den Ausbau von Solaranlagen auf Dächern weiter anzureizen, spicht sich die Länderkammer beispielsweise dafür aus, Anlagen mit bis zu 250 kWp pro Gebäude zuzulassen. Aktuell gilt eine Begrenzung von 100 kWp pro Gebäude.

Gewerbesteuerpflicht des Vermieters verhindern

Außerdem setzt sich der Bundesrat für eine Streichung der Begrenzung von förderfähigen Mieterstromprojekten auf insgesamt 500 MW pro Jahr ein. Weiterhin sollten Mieterstromprojekte auch auf Gewerbegebäuden zugelassen sowie die Direktvermarktung aus Anlagen der Eigenversorgung oder aus Mieterstromanlagen erleichtert werden. Verhindert werden muss laut den Ländern auch, dass das Angebot von Mieterstrom und die Einspeisung von Überschussstrom zu einer Gewerbesteuerpflicht des Vermieters führen.

Um bürokratische Hemmnisse zu beseitigen, wird die Einführung von Bagatellgrenzen bei Mieterstrommodellen vorgeschlagen. Geprüft werden solle auch, ob Kleinanlagen nach EEG bis zu einer Bagatellgrenze von Einkommens- und Umsatzsteuer befreit werden sollten.

Besserer Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung

Daneben machen sich die Länder auch für eine intelligentere Nutzug der Kraft-Wärme-Kopplung stark. Als Beispiele werden eine Flexibilisierung von KWK-Anlagen und die Nutzung von Überschussstrom, beispielsweise durch Power-to-Heat-Anlagen genannt. Dies sei insbesondere in Städten ein hilfreiches Instrument, um überschüssigen regenerativen Strom sinnvoll für eine urbane Energiewende zu nutzen. Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie die Forderungen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen für die Beratungen innerhalb der Bundesregierung gibt es allerdings nicht. (hoe)