Deutschland

Energiesammelgesetz: Südwesten setzt sich für Erneuerbare ein

Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg wollen noch einiges verbessern bis das Energiesammelgesetz in Kraft tritt. Im Umweltausschuss des Bundesrates haben sie bereits die Mehrheit überzeugt.
15.11.2018

Ulrike Höfken, Umweltministerin Rheinland-Pfalz

Das Energiesammelgesetz sieht zwar Sonderausschreibungen für Wind an Land und Photovoltaik vor, aus Sicht von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz reicht das für einen angemessenen Klimaschutz aber nicht aus. Sie haben sich im Umweltausschuss des Bundesrates erfolgreich für ein angepasstes Ausschreibungsdesign eingesetzt. 

"Wir fordern den Bund auf, den Windenergieausbau in den südlichen Bundesländern durch eine geeignete Regionalisierungskomponente sowie eine Erhöhung des Ausschreibungsvolumens endlich wieder auf eine solide Basis zu stellen", erklärten Ulrike Höfken, Umweltministerin in Rheinland-Pfalz und ihr baden-württembergischer Kollege, Franz Untersteller. Mit einer Regionalisierungskomponente gelänge es, das Ausbaudelta zwischen Nord und Süd zu überbrücken.

Solarenergie darf nicht geschwächt werden

Auch in Sachen Solarenergie haben die Länder im Ausschuss einen Etappensieg erzielt. Bislang sieht das Energiesammelgesetz vor, die PV-Vergütung für Neuanlagen abzusenken. Hintergrund sind die sinkenden Herstellungskosten für Solarmodule und eine drohende Überförderung der Anlagen. Der bisherige Fördersatz von 10,68 Cent pro kWh soll zum Jahreswechsel auf 8,33 Cent pro kWh reduziert werden. Für die Umweltminister untragbar, denn die Sonderkürzungen waren nicht angekündigt und sollen bereits Anfang 2019 umgesetzt werden. "Das würde sämtliche Kalkulationen der Solarbranche für aktuelle Projekte über den Haufen werfen und die Existenz von Unternehmen und Arbeitsplätzen in Deutschland gefährden. Das widerspricht Vertrauensschutz und Planungssicherheit", kritisierten Untersteller und Höfken.

Der Ausschuss gibt ihnen Recht und so soll der beihilferechtliche Spielraum maximal ausgeschöpft werden und die Absenkung damit auf den Prüfstand gestellt werden. Ein etwas anders gelagertes Vergütungsprolem hat die Biogasbranche: Seit der Umstellung auf das Ausschreibungsverfahren ist ein wirtschaftlicher Anlagenbetrieb schwierig geworden. Das zeigt sich vor allem in den deutlich unterzeichneten Ausschreibungsergebnissen. Dementsprechend muss sich das Design der Gebotsrunden ändern. Neben der Anpassung von Realisierungsfristen für flexibilisierte Anlagen müsste das Ausschreibungsvolumen für Biomasse auf zwei statt bisher einem Gebotstermin verteilt werden. Außerdem sollte die Wirtschaftsdüngervergärung gestärkt werden. Nachdem der Umweltausschuss all diese Änderungsanträge verabschiedet hat, gehen sie nun als Empfehlung an die Bundesregierung und werden in das weitere Gesetzgebungsverfahren einfließen. (ls)