Deutschland

Erste Analyse des EWärmeG

Die baden-württembergische Regierung legt einen Bericht zum umstrittenen Gesetz vor. Demnach haben sich durch das Gesetz die CO2-Emissionen merklich erniedrigt.
13.12.2018

Städte und Gemeinden sehen sich als Besitzer vieler Bauten in Sachen Sanierung finanziell herausgefordert.

Das baden-württembergische Umweltministerium hat einen ersten Evaluierungsbericht zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) veröffentlicht. „Der Bericht zeigt, dass das EWärmeG eine positive Wirkung entfaltet“, resümierte Umweltminister Franz Untersteller. Das Gesetz ist eine landeseigene Rechtslegung, die 2007 und in einer Novelle 2015 eingeführt wurde. Deutschlandweit gab es Kritik ob der Wirksamkeit dieses Gesetzes. Vielfach wurde moniert, dass das Gesetz keine Anreize für eine Modernisierung gab.

Das EWärmeG legt den Anteil erneuerbarer Energien für Heizung und Warmwasserbereitung fest, wenn eine Heizungsanlage neu eingebaut wird. Zudem bietet es eine Reihe möglicher Ersatzmaßnahmen an, mit denen diese Pflicht erfüllt werden kann, beispielsweise eine Photovoltaikanlage oder Dämmmaßnahmen.

380.000 Tonnen weniger Treibhausgase durch das EWärmeG              

Laut Bericht habe es jeweils gut 38.000 Anwendungsfälle für das EWärmeG in den Jahren 2016 und 2017 gegeben. Franz Untersteller: „Die erhobenen Daten zeigen, dass im Wohngebäudebestand mehr als 220.000 Tonnen CO2 jährlich eingespart werden, zwischen 50.000 und 70.000 Tonnen davon sind der Novelle von 2015 zu verdanken. Dazu kommen die Einsparungen bei Nichtwohngebäuden mit gut 150.000 Tonnen pro Jahr. Unterm Strich also 380.000 Tonnen weniger Treibhausgase durch das EWärmeG.“

Nach dem Heizungsaustausch emittieren die in der Evaluation untersuchten Wohngebäude bei vorsichtiger Berechnung knapp ein Zehntel weniger Treibhausgase, erläuterte Untersteller. Dabei werden alle Optionen, die das EWärmeG anbietet, um die Vorgabe zu erfüllen, genutzt. Bei Nichtwohngebäuden war der 2015 neu eingeführte Sanierungsfahrplan besonders gefragt (etwa 30 Prozent gefolgt von der PV-Anlage (24 Prozent 2016 und 17 Prozent 2017). Bei Wohngebäuden wählten neben dem Einsatz von Holz und Pellets (20 Prozent 2016 und 23 Prozent 2017) und verschiedenen Dämmmaßnahmen (14 Prozent 2016 und 15 Prozent 2017) sehr viele Eigentümer eine Maßnahmenkombination (28 Prozent 2016 und 25 Prozent 2017), wobei die Kombination aus Sanierungsfahrplan und Biogas am beliebtesten war.

Instrument des gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplans

Das neu eingeführte Instrument des gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplans habe sich den Daten nach bewährt. Es trage deutlich zur Motivation der Gebäudeeigentümer bei. Etwa 40 Prozent der vom Bund geförderten Energieberatungen finden in Baden-Württemberg statt. Der Landes-Fahrplan stand Pate für den vom Bund weiterentwickelten individuellen Sanierungsfahrplan.

Mit der Evaluation des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes hat das Umweltministerium ein Konsortium aus Ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung, Öko-Institut, Fraunhofer ISI und Econsult Lambrecht Jungmann Partnerschaft beauftragt. Für den Bericht sind die Meldedaten der unteren Baurechtsbehörden und der Schornsteinfeger, die Marktabsatzzahlen des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie sowie landesspezifische Daten aus dem Mikrozensus abgeglichen. Ferner wurden 500 Haushalte, die seit Mitte 2015 einen Heizungsaustausch vorgenommen haben und EWärmeG-pflichtig waren, nach ihren Erfahrungen befragt.

Die Evaluation des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes und der Erfahrungsbericht des Ministeriums stehen auf der Internetseite des Umweltministeriums zum Download bereit. (al)