Deutschland

Fahrverbote für Dieselautos: Berlin plant keine Berufung

Berlin muss mehrere Straßenabschnitte für ältere Diesel sperren. Auch Mainz akzeptiert ein Diesel-Urteil zu möglichen Fahrverboten.
04.12.2018

Laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts müssen in Berlin ab Sommer 2019 mindestens elf Straßenabschnitte gesperrt werden.

Die Berliner Landesregierung will nicht gegen ein Gerichtsurteil vorgehen, das Diesel-Fahrverbote auf einzelnen Straßen vorsieht. "Wir haben uns darauf verständigt, dass wir nicht in Berufung gehen", sagte Regierungschef Michael Müller (SPD) am Dienstag. Er nannte eine Einschränkung: Sollte die Gegenseite bis 17. Dezember noch Rechtsmittel einlegen, würden sie das auch tun.

Laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts müssen ab Sommer 2019 mindestens elf Abschnitte gesperrt werden. Das soll für Diesel bis zur Abgasnorm Euro 5 gelten. In Berlin waren davon zum Jahresanfang mehr als 200.000 Pkw zugelassen. Die Senatsverkehrsverwaltung prüft, ob auch Lkw und einige Euro-6-Diesel betroffen sein müssen.

DUH will ebenfalls nicht in Berufung gehen

Es geht um Abschnitte auf wichtigen Verkehrsachsen, darunter die Leipziger Straße und die Reinhardtstraße in der Nähe des Regierungsviertels. Einige Abschnitte sind sehr kurz – etwa rund 75 Meter auf der Friedrichstraße. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Der Verein tendiert nach Angaben seines Geschäftsführers Jürgen Resch dazu, ebenfalls nicht in Berufung zu gehen.

Berlin muss auch für weitere rund 100 Abschnitte Fahrverbote prüfen. Es sei noch nicht beschlossen, was dort passiere, sagte ein Sprecher von Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos). "Aber Tempo 30 ist das Mittel der Wahl." Denkbar seien auch Parkgebühren oder einspurige Verkehrsführungen, damit auf den Straßen weniger los ist.

Mainz: Verkehrsverbote ab September drohen

Die Stadt Mainz akzeptiert ebenfalls ein Diesel-Urteil zu möglichen Fahrverboten. Es würden keine Rechtsmittel eingelegt, teilte die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt am Dienstag (4. Dezember) mit. "Gemäß dem Urteil des Verwaltungsgerichts wird der Luftreinhalteplan der Landeshauptstadt Mainz daher angepasst."

Der neue Luftreinhalteplan muss nach dem Ende Oktober gefällten Urteil des Gerichts spätestens ab dem 1. April kommenden Jahres gelten. "Dabei hat die Beklagte auch ein Konzept für Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge aufzunehmen", hatten die Richter bestimmt. Sollte der Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft in den ersten sechs Monaten des Jahres 2019 nicht erreicht werden, muss die Stadt demnach spätestens ab dem 1. September 2019 Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge umsetzen.

Entwurf für neuen Luftreinhalteplan

Die Kommune teilte indes mit, auf Verbote könne bei nur geringfügiger Überschreitung des Grenzwertes gegebenenfalls verzichtet werden, wenn die Stadt "ebenso effektive, schnellstmöglich wirkende andere Maßnahmen im genannten Zeitrahmen zum Einsatz bringt". Ein Entwurf des neuen Luftreinhalteplans soll am kommenden Dienstag (11. Dezember) im Umweltausschuss vorgestellt und dann am 18. Dezember in der Stadtratssitzung beschlossen werden. (dpa/hil)