Gebäudeenergiegesetz (GEG) eingepfercht zwischen Zustimmung und Kritik
Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. "Mit der Verabschiedung des GEG erhalten Fachleute am Bau Planungssicherheit", so Uwe Glock, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie (BDH). Allerdings trage das GEG nur bedingt zum Klimaschutz bei, denn die CO2-Minderungspotenziale lägen im Bestand, die vom GEG kaum erfasst werden, teilte der Verband mit. "Für die notwendige CO2-Minderung im Gebäudebestand bedarf es deswegen einer attraktiven, unbürokratischen und nachhaltigen Förderung von Investitionen in moderne Anlagentechnik", ergänzte der Verbandspräsident.
"Das von Teilen der Politik geforderte rigorose Verbot von Ölheizungen nach 2026 ist über das neue GEG vom Tisch. Ölbrennwertgeräte können auch nach 2026 unter bestimmten Bedingungen weiter eingebaut werden, etwa in Kombination mit erneuerbaren Energien", kommentierte Andreas Lücke, Hauptgeschäftsführer des BDH. Damit bleibe die Koalition weitgehend bei dem marktwirtschaftlichen Gebot der Technologieoffenheit und verzichte auf den Ausschluss einer einzelnen Effizienztechnologie.
Klare Forderungen an die Politik
Hinsichtlich der Konkretisierung der im Eckpunktepapier des Klimaschutzprogramms 2030 beschriebenen Förderinstrumente fordert der BDH die Politik auf, eine Hängepartie zwischen Ankündigung und Inkrafttreten durch eine zügige Umsetzung zu vermeiden. Dies betreffe die steuerlichen Anreize für energetische Gebäudesanierungen sowie die Austauschprämie für Heizsysteme. Neben Risiken für Arbeitsplätze in Handwerk und Industrie würde auch dem Klimaschutz "durch eine Verzögerung der Umsetzung ein Bärendienst erwiesen", kritisiert der Verband.
Drastischere Worte kommen vom Verein Deutscher Ingenieure (VDI). "Deutschland braucht dringend ein ambitioniertes, klimagerechtes Gebäudeenergiegesetz", mahnt VDI-Direktor Ralph Appel. Der neue Gesetzentwurf stünde aus Sicht des VDI allerdings im Widerspruch zum jüngst beschlossenen Klimapaket der Bundesregierung. Er enthalte keine verschärften Vorgaben hinsichtlich der Energieeffizienz für Neubauten und für die Sanierung von Bestandsbauten. "Das verhindert Innovationen und trägt nicht zur Erreichung der Klimaziele bei."
Sanierungsverpflichtung notwendig?
Bei einer Neubaurate von durchschnittlich ein bis zwei Prozent sei eine Sanierungsverpflichtung vor dem Hintergrund, dass die Emissionen im Gebäudesektor bis 2030 von 118 Millionen Tonnen auf 70 Millionen Tonnen sinken sollen, nahezu unvermeidlich. Sanierung dürfe dabei nicht nur die Verbesserung der Gebäudehülle bedeuten, sondern müsse mit einer generellen Verbesserung der Gebäudetechnik einhergehen, einschließlich einer Nutzung der Sektorenkopplung beispielsweise durch Beheizung mit klimaneutralem Strom, so der VDI.
Hinsichtlich der Gebäudeenergiebetrachtung kritisiert der Verband, zeige der Gesetzentwurf keine in der Praxis umsetzbaren Wege zur Bilanzierung auf. Planer, Energieberater, Ausführende und Bewohner müssten weiterhin mit Unklarheiten im Verfahren und zweifelhaften Ergebnissen leben. Unabhängig von der Verpflichtung zur Ausstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises, müsse deshalb auch im Gesetz die Verpflichtung einer regelmäßigen Überprüfung der tatsächlichen (Primär-)Energieverbräuche aufgenommen werden. Insbesondere komplexe Energiekonzepte würden die Gefahr beinhalten, aufgrund von Nutzerverhalten oder Fehlbedienungen deutlich mehr Energie zu verbrauchen, als es dem Bedarfswert entspricht. (ab)