Deutschland

Gesetzesnovelle: KMU teilweise von Energie-Audits befreit

Das Bundeskabinett will die Auditqualität anheben, dafür fallen künftig Unternehmen mit einem geringen Energieverbrauch aus der Verpflichtung.
14.03.2019

Für mehr Energieeffizienz braucht es regelmäßige Beratung.

Nach der Sitzung des Bundeskabinetts am Mittwoch ist die Novelle des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-Gesetz) nun beschlossene Sache: Künftig sollen Unternehmen mit einem Energieverbrauch unter 500.000 kWh pro Jahr keine Energie-Audits mehr durchführen müssen. Für alle anderen steigen die Anforderungen allerdings.

Seit der ersten Gesetzesnovelle im Jahr 2015 sind größere Unternehmen, also sogenannte Nicht-KMU, verpflichtet, alle vier Jahre ihren Energieverbrauch überprüfen zu lassen und gegebenenfalls Energieeffizienzmaßnahmen zu ergreifen. Künftig sollen rund 3500 Unternehmen davon befreit werden. Die Begründung dahinter: Die Untersuchung der ersten Energie-Audit-Runde hat gezeigt, dass die Durchführung meist in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu der erwarteten Energieeinsparung steht.

Die Zeit zur Umsetzung ist knapp

Neben der Entlastung fordert der Gesetzgeber künftig allerdings eine bessere Qualität der Audits ein. So sollen Auditoren zu Fort- und Weiterbildungen verpflichtet werden, um die Qualität der Beratung, auch im Sinne der Unternehmen, auf Niveau zu halten. Auch die Kontrolle der Auditpflicht wird verschärft: Künftig müssen betroffene Unternehmen eine ausgewählte Datenbasis aus dem Bericht des Energieberaters über ein Online-Portal melden – selbstverständlich unter Wahrung des Betriebsgeheimnisses.

Der VKU sieht der Novelle mit gemischten Gefühlen entgegen, wie Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche erklärt: Positiv sei die Einführung der Bagatellgrenze, bedauerlich sei allerdings die kurze Umsetzungszeit des überarbeiteten Gesetzes. Die Novelle tritt frühestens Ende Juni 2019 in Kraft. "In den kommenden Monaten stehen bei vielen Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Wiederholungsaudits an. Diejenigen, die sich nah an der Bagatellgrenze befinden, wissen bis zur Verabschiedung der Novelle nicht, ob sie ein Audit durchführen müssen", betont Reiche und ergänzt: "Erst wenn sie Gewissheit haben, werden sie die Planungen beginnen – vermutlich viele zur selben Zeit. Die Folge: Lange Wartezeiten bei den sowieso stark nachgefragten Auditanbietern sind quasi vorprogrammiert. Das hätte man durch eine frühere Verabschiedung der Novelle entzerren können." (ls)