Deutschland

Hallen müssen solartauglich werden

Niedersachsen will Sonnenstrom zum zweiten Standbein machen. Gewerbebauten sollen statisch verstärkt, der PV-Deckel gestrichen werden.
04.06.2019

Beim Windstrom sei Niedersachsen die Nummer 1, nun will Landesumweltminister Olaf Lies (SPD) die Photovoltaik zum zweiten Energie-Standbein des Bundeslands ausbauen. Dabei sollen auch die Bauherren von Gewerbehallen in die Pflicht genommen werden. "Die Flächen auf Haus- und Gewerbedächern warten darauf, mit Photovoltaik bestückt zu werden", so Lies auf einer Veranstaltung der Klimaschutz- und Energieagentur NIedersachsen (KEAN). Rechnerisch könne das einen Stromertrag von 51 Mrd. kWh im Jahr bringen, das entspreche fast dem derzeitigen Bruttostromverbrauch in Niedersachsen.

Solarstrom sei eine ideale Ergänzung zum Windstrom. Während Windkraftanlagen im Herbst und Winter den größten Stromertrag einfahren, könne Photovoltaik im Frühjahr und Sommer Höchstleistungen vollbringen, so der Minister.

Unternehmen sind sehr zurückhaltend

Lies forderte die Eigentümer von großen Gewerbehallen auf, zu prüfen, ob ihre Dachflächen für Photovoltaik genutzt werden können. Mit dem Strom könne der eigene Verbrauch im Unternehmen kostengünstig gedeckt werden. Während die Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern die Photovoltaik zunehmend nutzten, seien die Unternehmen immer noch zurückhaltend. Dies sei nicht verständlich angesichts von Gestehungskosten von 7 bis 8 Cent bei größeren Dachanlagen in Norddeutschland. Das Ministerium wolle prüfen, ob künftig beim Neubau von größeren Gewerbehallen die Statik so ausgelegt werden müsse, dass die Dächer für die Installation von PV-Anlagen von vornherein geeignet seien.

Auf Bundesebene kritisierte Lies, dass die Begrenzung des Zubaus von Photovoltaik auf 52 GW energie- und klimapolitisch keinen Sinn mache. "Der Bundeswirtschaftsminister muss diesen Deckel sofort streichen, sonst bricht der PV-Ausbau spätestens 2021 wieder zusammen." Dann werde die Größenordnung von 52 GW erreicht sein und in der Folge die Einspeisevergütung wegfallen. (wa)