Kein Rechtsmissbrauch – Umwelthilfe darf weiter abmahnen und klagen

Wurde vom Vorwurf des Rechtsmissbrauchs freigesprochen
Die umstrittene Deutsche Umwelthilfe (DUH) kann weiterhin ungehindert abmahnen und klagen, wenn Unternehmen gegen Verbraucherschutz-Vorschriften verstoßen. In einem Urteil vom Donnerstag sprach der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Organisation vom Vorwurf des Rechtsmissbrauchs frei. Dafür gebe es keinerlei Anhaltspunkte, hieß es zur Begründung (Az. I ZR 149/18).
Ein vom Kfz-Gewerbe unterstützter Autohändler aus dem Raum Stuttgart hatte versucht, der DUH vor den höchsten Zivilrichtern Profitabsichten und unzulässige Querfinanzierungen nachzuweisen.
Status wie die Verbraucherzentralen
Da…
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