Deutschland

Kein Rechtsmissbrauch – Umwelthilfe darf weiter abmahnen und klagen

Mit ihrem Kampf gegen schmutzige Dieselautos hat sich die Deutsche Umwelthilfe nicht nur Freunde gemacht. Der BGH wäscht sie von allen Vorwürfen rein.
04.07.2019

Wurde vom Vorwurf des Rechtsmissbrauchs freigesprochen

Die umstrittene Deutsche Umwelthilfe (DUH) kann weiterhin ungehindert abmahnen und klagen, wenn Unternehmen gegen Verbraucherschutz-Vorschriften verstoßen. In einem Urteil vom Donnerstag sprach der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Organisation vom Vorwurf des Rechtsmissbrauchs frei. Dafür gebe es keinerlei Anhaltspunkte, hieß es zur Begründung (Az. I ZR 149/18).

Ein vom Kfz-Gewerbe unterstützter Autohändler aus dem Raum Stuttgart hatte versucht, der DUH vor den höchsten Zivilrichtern Profitabsichten und unzulässige Querfinanzierungen nachzuweisen.

Status wie die Verbraucherzentralen

Da…

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