Deutschland

Kohleausstiegsgesetz: Datteln IV darf in Betrieb gehen

Der Referentenentwurf zum Kohleausstieg des Bundeswirtschaftsministeriums sieht eine Ausnahmeregelung vor, nach der das geplante Steinkohlekraftwerk Datteln IV des Stromkonzerns Uniper ans Netz könnte. Weitere Rahmenbedingungen des Kohleausstiegs werden definiert.
12.11.2019

Eine Ausnahmeregelung im vorliegenden Referentenentwurf könnte den Bau von dem Steinkohlekraftwerk Datteln IV weiterhin ermöglichen.

Im Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministerium zum Kohleausstiegsgesetz, der der ZfK vorliegt, ist mit ein Verbot des Neubaus von Stein- und Braunkohleanlagen festgeschrieben. Unter § 29 (1) jedoch findet sich sogleich eine Ausnahmeregelung: "Es ist verboten, neue Stein- und Braunkohleanlagen in Betrieb zu nehmen, es sei denn, für die Kohleanlage wurde bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt."

Eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums teilte mit, in den Gesetzentwurf sei eine Bestandsschutzregelung aufgenommen worden. "Inhaber…

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