Deutschland

Mecklenburg-Vorpommern belässt es bei den Abständen zur Wohnbebauung

Der Landtag in Schwerin hat heute entschieden: Im Bundesland an der Küste soll es kein zweites Bayern geben – die Abstände von 1000 beziehungsweise 800 Metern zur Wohnbebauung bleiben. Der Antrag kam aus den Reihen der AfD.
25.01.2018

In Mecklenburg-Vorpommern produzierten Ende 2016 rund 1850 Windkraftanlagen Strom.

Mecklenburg-Vorpommern will an seinen Regeln für den Abstand von Windparks zu Wohnhäusern nichts ändern. Der Landtag in Schwerin lehnte am Donnerstag mit großer Mehrheit den Antrag der AfD ab, der auf die Wiedereinführung der sogenannten Länderöffnungsklausel zielte. Der Bundesgesetzgeber hatte den Bundesländern bis Ende 2015 die Möglichkeit eingeräumt, größere Abstände festzulegen. Davon hatte allein Bayern Gebrauch gemacht und Mindestabstände von der zehnfachen Windradhöhe vorgeschrieben.

Solche oder ähnliche Regelungen sollten auch für Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht werden, forderte der AfD-Abgeordnete Stefan Reuken. Er warf der Landesregierung vor, die Sorgen vieler Windpark-Anwohner vor gesundheitlichen oder Umweltfolgen zu ignorieren. Sprecher von SPD, CDU und Linke verteidigten die aktuell gültigen Vorgaben, nach denen Windräder einen Mindestabstand von 1000 Metern zu Siedlungen und 800 Metern zu Einzelgehöften haben müssen. Damit sei ein ausreichender Sicherheitsabstand gewährleistet. Die Übernahme der bayerischen Regelung bringe den Ausbau der Windkraftnutzung zum Erliegen und gefährde somit die angestrebte Energiewende, warnte auch Energieminister Christian Pegel (SPD). Seinen Angaben zufolge werden bislang 0,6 Prozent der Landesfläche für die Erzeugung von Windstrom genutzt, durch neue Eignungsgebiete solle der Anteil auf ein Prozent erhöht werden.

In Mecklenburg-Vorpommern drehten sich Ende 2016 rund 1850 Windräder. Die Turbinen-Leistungen summierten sich auf 3100 Megawatt. Das entspricht in etwa fünf Kohlekraftwerken von der Größe des Kraftwerks in Rostock. (dpa)