Deutschland

Nordrhein-Westfalen und Bayern machen Druck bei energetischer Gebäudemodernisierung

Aiwanger: "Großer Nutzen der steuerlichen Förderung!" Pinkwart: "Sanierung des Altbaubestands senkt Emissionen und hilft der lokalen Wirtschaft!"
29.04.2019

Bei Gebäudesanierungen herrscht großer Nachholbedarf.

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) und Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) fordern vom Bund die rasche Einführung der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung. Ein gemeinsames Schreiben ging heute an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Aiwanger begründet das wie folgt: "Rund ein Drittel des deutschen CO2-Ausstoßes entfallen auf Gebäude. Zeitgleich liegt die Sanierungsquote bei unter einem Prozent. Dieses Energieeffizienzpotenzial gilt es jetzt auszuschöpfen."

Auf Bundesebene sei, so Aiwanger, eine steuerliche Förderung energetischer Gebäudemodernisierungen vonnöten, die attraktiv, technologieoffen, niederschwellig und einfach umsetzbar ist. Sein Düsseldorfer Kollege Pinkwart ist sich sicher: "In der Sanierung des Altbaubestands liegt ein großer Hebel zur Minderung von Treibhausgasemissionen: Denn 62 Prozent des Gebäudebestandes wurden vor der 1. Wärmeschutzverordnung 1978 errichtet. Und rund 40 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland entfallen auf den Gebäudesektor."

Handwerk und Umwelt gleichermaßen im Blick

Ein Steueranreiz setze auch positive Impulse für das Handwerk und die lokale Wirtschaft und trägt dazu bei, die Klimaschutzziele im Gebäudesektor zu erreichen. Aiwanger ergänzt: "Steuererleichterungen schaffen nicht nur Anreize für Eigenheimbesitzer, Modernisierungen vorzunehmen, sie führen auch zu mehr Aufträgen für Handwerksbetriebe und Baufirmen. Gerade in Zeiten, in denen eine Konjunkturabkühlung droht, ist dies ein positives Zeichen für Handwerk und Bauindustrie."

Nicht zuletzt geht es jedoch auch um Umweltziele. Aiwanger: "Die steuerliche Förderung weiterhin auf die lange Bank zu schieben, heißt, riesige Energieeffizienzpotenziale zu verschenken. Dies können wir uns angesichts der vereinbarten Klimaschutzziele gesellschaftlich nicht mehr leisten!" Ihre zentralen Eckpunkte einer steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung haben die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und die Staatsregierung von Bayern auf einer gemeinsamen Kabinettsitzung am 12. März 2019 vereinbart.

BDEW begrüßt Vorstoß aus Düsseldorf und München

Stefan Kapferer, der Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, bestätigt, was die beiden Kabinette beschlossen haben: "Wir brauchen endlich eine steuerliche Abschreibung für energetische Gebäudesanierungen, um das gewaltige CO2-Einsparpotenzial im Wärmemarkt zu heben. Die Bundesländer waren in den vergangenen Jahren hier der entscheidende Bremsklotz. Deshalb ist es gut, dass NRW und Bayern jetzt einen Vorschlag vorlegen."

Die Bundesregierung solle, so Kapferer weiter, den Vorschlag "sehr ernsthaft prüfen und schnell im Sinne energieeffizienter Gebäude handeln." Der Gebäudebereich solle, darauf wies Kapferer hin, laut Sektorziel im Jahr 2030 nur noch 70 bis 72 Mio. t CO2-Äquivalente ausstoßen. Das bedeute eine Minderung um etwa 66 Prozent gegenüber 1990: "Um die Klimaziele im Wärmemarkt zu schaffen, brauchen wir dringend eine Modernisierungsoffensive. Die jetzige Sanierungsrate im Gebäudebestand ist mit 0,8 Prozent beklagenswert niedrig." (sig)