Deutschland

NRW: Städtetag will zügige Grundsteuerreform

Beim Thema Grundsteuer tickt die Uhr: Bis zum Jahresende muss eine Reform unter Dach und Fach sein. Andernfalls könnten Kommunen vor großen Haushaltslücken stehen. Derzeit wird noch kontrovers diskutiert.
27.06.2019

Nur die Fläche oder auch der Wert? Um die Grundsteuerreform wird auch in NRW, unser Bild zeigt Dortmund, kontrovers diskutiert.

Nordrhein-Westfalens Städtetag hat die Landesregierung aufgefordert, die von der Bundesregierung angepeilte Reform der Grundsteuer im Bundesrat zu unterstützen. Eile sei geboten, „um rechtzeitig vor Jahresende die mühsam erarbeitete Reform für eine der wichtigsten städtischen Steuern zu verabschieden“, sagte der Geschäftsführer des NRW-Städtetags, Helmut Dedy, der Deutschen Presse-Agentur.

Der Eigentümerverband Haus & Grund forderte unterdessen einen Sonderweg. Es gehe um 3,7 Milliarden Euro jährlich, mit denen die Kommunen in NRW Teile ihrer Infrastruktur für die Bürger – Schulen, Kitas oder Nahverkehr – finanzierten. Dedy warnte vor Verzögerungen. Wenn die Reform bis Jahresende nicht abgeschlossen sei, würde die Grundsteuer ab 2020 entfallen: „Das können weder Bund noch Länder wollen.“

Disput um die Öffnungsklausel

Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 verlangt. Mitte Juni einigte sich dann das Bundeskabinett auf einen Kompromiss. Er sieht eine werteorientierte Berechnung vor – Eigentümer von Immobilien in gefragten Gegenden könnten mehr belastet werden, Eigentümer in weniger gefragten Gegenden weniger. Insgesamt sollen die Steuerzahler aber nicht mehr belastet werden als bisher.

Es soll aber eine sogenannte Öffnungsklausel eingeführt werden, um Bundesländern einen eigenen Weg zu ermöglichen. Bayern kündigte bereits an, für die Berechnung allein die Größe des Grundstücks zugrunde zu legen. Von so einem möglichen Sonderweg in NRW rät Städtetags-Geschäftsführer Dedy ab: „Eine Lösung, die neben der Grundstücksfläche auch den Wert von Grundstücken und Gebäuden in die Steuer einbezieht, ist gerechter als eine reine Flächensteuer.“

Eigentümer: nur nach Fläche

Der Eigentümerverband Haus & Grund sieht das anders. Konrad Adenauer, Präsident von Haus & Grund-Landesverband Rheinland Westfalen, fordert eben jenen Sonderweg. Grund: Der bürokratische Aufwand für das wertabhängige Modell wäre zu aufwendig, weil die Immobilien dann regelmäßig neu bewertet werden müssten. Stattdessen sollte für die Bemessung der Steuer nur die Grundstücks- und Wohnfläche herangeführt werden. Der Verband ist dafür, dass das Land von der Öffnungsklausel Gebrauch macht. (dpa/lnw)