Schlichtungsstelle für Braunkohlebergbau nimmt Arbeit auf
Die Schlichtungsstelle für den Braunkohlebergbau in Brandenburg hat ihre Arbeit aufgenommen. Es sei damit ein Weg gefunden worden, der Hausbesitzern und kleinen Unternehmen wirklich weiterhelfe, betonte Hendrik Fischer, Staatssekretär im brandenburgischen Wirtschaftsministerium, am Mittwoch in einer Mitteilung. Bislang konnten Betroffene bei Streitigkeiten mit den Bergbauunternehmen Lausitz Energie Bergbau (LEAG) und Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) nur die Gerichte anrufen. Die Schlichtungsstelle wird sich nun für Lösungen einsetzen.
Betroffene sehen den Bergbau oft als Verursacher, wenn Brunnen plötzlich kein Wasser mehr führen oder Obstwiesen wegen des sinkenden Grundwassers vertrocknen. Auch klemmende Fenster oder Garagentore werden oft ins Spiel gebracht.
Teilnahme an Schlichtungsverfahren
Die Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle ist nun bei der Industrie- und Handelskammer Cottbus angesiedelt. Beide Bergbauunternehmen haben sich freiwillig bereiterklärt, an Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Die LMBV wird nach einem Kompromiss zunächst drei Jahre mitwirken.
Nach jahrelanger Verzögerung bekomme Brandenburg endlich eine Schlichtungsstelle für Bergbauschäden, sagte Heide Schinowsky, bergbaupolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion. Sie kritisierte, dass die Einrichtung der Schlichtungsstelle nach einem Beschluss des Landesparlamentes mehr als fünf Jahre lang gedauert habe.
Versierte Schlichter stehen bereit
Betroffene könnten sich nun, bevor sie in ein teures Gerichtsverfahren einsteigen, mit dem Bergbauunternehmen einigen, sagte Fischer. Versierte Schlichter stünden für die Gespräche bereit.
Besetzt ist das Gremium mit einem Vorsitzenden und einem Stellvertreter - jeweils mit Befähigung zum Richteramt. Der Spruch werde ähnlich wie einem Schiedsgericht unparteiisch getroffen, sagte der Vorsitzende Bernd Walter. Die Stelle sei unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Beide Seiten stellen den Angaben zufolge je einen Beisitzer. Betroffene können sich zudem einen Fach- oder Rechtsbeistand nehmen. (dpa/hil)