Deutschland

Verkehrsbetriebe wollen nicht nur "Lohnkutscher" sein

Der VDV sagt klar, dass Verkehrsbetriebe ihre Mobilitätsdaten nicht einfach herschenken können. Die Nutzung der Daten sollte die Verkehrswende und die Digitalisierung finanzieren.
30.07.2018

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) kamen im letzten Jahr auf über 500.000 regelmäßige Nutzer.

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat sind in Bezug auf die Nutzung von Mobilitätsdaten positioniert und ein umfangreiches Positionspapier veröffentlicht.

Dabei ist es dem Verband wichtig, dass alle – auch öffentliche! – Unternehmen künftig die Möglichkeit behalten, Eigentümer der in ihren Unternehmen entstandenen Daten zu bleiben und diese wirtschaftlich einzusetzen. Nämlich nur dann könne der der wichtige Digitalisierungsprozess refinanziert werden. „Eine „open-data“-Verpflichtung für Unternehmen sollte es daher nicht geben“, stellt der VDV klar.

Hoher Wettbewerbsdruck

Das Problem der Verkehrsbetriebe ist der hohe Wettbewerbsdruck. Trotz ihrer Rolle als öffentliche Dienstleistungserbringer befinden sich die Verkehrsunternehmen dreifach in Wettbewerb:

  • 1. untereinander (Wettbewerb um Ausschreibungen);
  • 2. mit neuen Mobilitätsanbietern auf der Straße (car-sharing, ride-pooling – angeboten durch private Konzerne wie zum Beispiel von der Automobilindustrie);
  • 3. mit branchenfernen IT-Unternehmen und Plattformen (Uber, Google, und andere IT-Firmen oftmals mit Sitz im außereuropäischen Ausland), die zwar nicht selbst fahren, aber die (daten-basierte) Kommunikation mit dem Kunden übernehmen wollen.

Hierzu stellt der VDV klar: „ÖPNV-Unternehmen möchten selbst weiterhin Mobilitätsanbieter und nicht lediglich „Lohnkutscher“ sein. Der Kontakt zum Kunden ist für unsere Branche daher sehr wichtig.“

Die PSI-Richtlinie in der Novelle

Das Positionspapier des VDV entstand im Zuge eine Novellierung („Recast“) der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie), die die Europäische Kommission am 25. April 2018 vorlegte. Die Richtlinie war ursprünglich 2003 erlassen worden und wurde zuletzt im Juli 2013 durch die Richtlinie 2013/37/EU geändert.

Ziel der Kommission bleibe, möglichst viele Daten und Dokumente im Besitz öffentlicher Stellen für die Weiterverwendung durch die private Wirtschaft zugänglich und nutzbar zu machen. Hierzu lege die bestehende Richtlinie bereits fest, dass Daten, die einem Nutzer überlassen werden, grundsätzlich allen potenziellen Nutzern zur Verfügung gestellt werden müssen.

Die Originaldokumente der Europäischen Kommission samt Zusatzdokumenten finden sich auf der Homepage. Der VDV hat das Positionspapier ebenfalls öffentlich gemacht. (al)