Deutschland

VKU: Erste Vorschläge für sektorübergreifende CO2-Bepreisung

Der Verband will die Kosten der Energiewende verursachergerecht verteilen. Dadurch würde auch die Attraktivität der Sektorkopplung spürbar steigen.
13.03.2018

Sabine Jaacks, Fachbereichsleiterin Energievertrieb, Energieeffizienz und Energiehandel beim VKU im Gespräch mit Ralf Wissen, Partner beim Beratungsunternehmen "r2b energy consulting".

Die Beratungsfirma "r2b energy consulting" hat auf der Vertriebstagung des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) in Halle/Saale erste Vorschläge für ein zukünftiges Entgelte- und Umlagesystem vorgestellt.  Der Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft hat das Unternehmen mit der Erstellung der Studie beauftragt. Erste Ergebnisse liegen jetzt vor, die noch finalisiert werden. "Wir  wollen mit dieser Veranstaltung in die erste fachliche Diskussion einsteigen", erklärte Sabine Jaacks, Bereichsleiterin Energieeffizienz, Energievertrieb, Energiehandel beim VKU.

Im Kern sieht das Konzept der Unternehmensberatung die Überführung der derzeitigen Strom- und Energiesteuersystematik (nur Anteil der Ökosteuer) in eine Strom- und Energiesteuer auf Basis der CO2-Intensität der einzelnen Energieträger vor. Ziel ist eine gleichmäßige Belastung aller Sektoren und damit eine verursachergerechte Verteilung der Kosten der Energiewende.

Sämtliche Energiepreisbestandteile mit klimapolitischem Bezug würden dabei in einen gemeinsamen Topf gegeben und diese dann gemäß ihrer jeweiligen CO2-Intensität auf die jeweiligen Energieträger der Sektoren Strom, Wärme und Verkehr verteilt.

Im Einzelnen geht es um folgende Komponenten :

  •   die EEG-Umlage, die KWKG-Umlage, die Offshore-Umlage
  •   die Kosten für Stromendverbraucher im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems
  •   die Stromsteuer und der Ökosteueranteil an den Energiesteuern

Der bisherige Anteil an den Energiesteuern, der nicht auf der Ökosteuer basiert, bliebe erhalten. Mit den Anpassungen ginge eine Änderung der derzeitigen Finanzierungssystematik für EEG, KWKG sowie Offshore-Haftung einher. Diese würde (un-)mittelbar durch den Staat erfolgen und nicht wie heute über die Netzbetreiber. 

Um Doppelbelastungen für Stromverbraucher aufgrund der Überwälzung der Kosten des ETS auf die Endverbraucherpreise für Strom zu vermeiden, muss in diesem Konzept der CO2-Preis des Emissionshandelssystems mit den neuen Strompreisen verrechnet werden.

"Denkbar wäre die Definition eines Transformationspfads, in welchem die Angleichung der CO2-Bepreisung zwischen den Sektoren sukzessive erfolgt", erklärte Studienleiter Ralf Wissen von "r2b energy consulting".

Durch den Reformvorschlag würden die Endverbraucherpreise für Strom deutlich entlastet, im Gegenzug steigen die verbrauchsgebundenen Kosten fossiler Wärmetechnologien spürbar an - insbesondere von Heizöl. Ähnlich ist die Wirkung im Verkehrssektor. Die Energiekosten auf Basis fossiler Energien würden steigen, strombasierte Antriebe hingegen würden von einer Verringerung der staatlich induzierten Preisbestandteile profitieren. Unterm Strich würde die verursachergerechte Verteilung der CO2-Bepreisung die Attraktivität von Sektorkopplung im Wärme- und Verkehrssektor deutlich erhöhen.

Um Mehrbelastungen für einzelne Verbraucher zu begrenzen, plädieren die Studienautoren für eine sozialverträgliche Einführung. Konkrete Reformvorschläge im Bereich der Netzentgeltsystematik sind derzeit in der Beratung und sollen vom VKU im Laufe des Jahres veröffentlicht werden. (hoe)