Deutschland

Weniger Dreck – auch aus dem eigenen Auspuff

Das Verkehrsministerium fördert die Hardware-Nachrüstung für Müllautos und Kehrfahrzeuge mit einem Sonderprogramm.
30.11.2018

Schwere Lastwagen stoßen überaschenderweise weniger Stickoxide aus als ein Dieselauto: im Schnitt etwa 200 Milligramm Stickoxide pro Kilometer, während Dieselautos mit Euro-6-Norm aber rund 500 Milligramm emittieren.

Für die Hardware-Nachrüstungen von schweren Kommunalfahrzeugen stellt das Bundesverkehrsministerium rund 100 Mio. Euro bereit. Dies soll Städte entlasten, die besonders von Überschreitungen des Grenzwertes bei Stickstoffdioxid betroffen sind.

Schwere Kommunalfahrzeuge wie Müll- oder Straßenreinigungsfahrzeuge seien ständig in Städten unterwegs, erklärt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. Hardware-Nachrüstungen seien effektiv, weil diese Fahrzeuge vergleichsweise hohe Fahrleistungen in den Innenstädten zurücklegen. Sie seien technisch ausgereift und der Bauraum sei vorhanden. Mit einer Hardware-Nachrüstung ließen sich bis zu 85 Prozent Stickoxide einsparen.

Förderung in belasteten Städten

Förderfähig ist die Nachrüstung von schweren Kommunalfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen, die in den 65 von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städten zugelassen sind – also in Kommunen mit einem Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert von mehr als 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Die Fahrzeuge müssen die in der Förderrichtlinie festgelegten technischen Anforderungen erfüllen. Außerdem muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) für die Nachrüstsysteme nachgewiesen werden. Die Anträge können ab sofort beim KBA gestellt werden.

Förderberechtigt sind Gebietskörperschaften, kommunale Unternehmen sowie öffentliche und private Unternehmen, die als Dienstleister für kommunale Betriebe agieren. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die Kommune antragsberechtigt.

Die Kosten für eine Hardware-Nachrüstung betragen nach Ministeriumsangaben 15.000 bis 30.000 Euro pro Fahrzeug. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Unternehmensgröße. Pro Fahrzeug ist er auf 15.000 Euro bei Antragstellung bis zum 31. Mai 2019 und auf 12.000 Euro bei einer Antragstellung ab 1. Juni 2019 begrenzt. (wa)