Deutschland

Windenergie: Linke fordert De-Minimis-Regelung

Die Partei "Die Linke" will die "Bürgerenergie retten". In einem Antrag an den Bundestag fordert die Partei eine Ausnahme von wahren Bürgerenergie-Projekten bis 18 MW vom Ausschreibungsregime. Zudem sollte Bürgerenergie missbrauchsfest definiert werden.
07.03.2018

Das Bündnis Bürgerenergie ist das Sprachrohr der vielen Bürgerenergiegenossenschaften in Deutschland.

Die Partei "Die Linke" hat einen Antrag in den Bundestag eingebracht, um die „Bürgerenergie zu retten“.  Nach drei Ausschreibungsrunden im Jahr 2017 zeige sich, dass die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 eingeführten Regelungen für Bürgerenergie nicht kleinen, lokal verankerten, engagierten Bürgerenergieprojekten, sondern vielmehr großen Projektierern, die sich als Bürgerenergie ausgaben, genutzt hätten.

Lorenz Gösta Beutin, Sprecher für Klima und Energie der Linksfraktion im Bundestag: "Das EEG 2017 hat zu Fehlentwicklungen bei der Akteursvielfalt gesorgt. Bürgerenergie droht durch das Versagen des Ausschreibungssystems im EEG über die Klinge zu springen.“  Die Fehlentwicklung habe man nun zwar teilweise schon gebremst. Doch jetzt müsse es darum gehen, „auch die echte Bürgerenergie zu retten“.

Akzeptanz ist notwendig

Schließlich sei der zunehmende und notwendige Ausbau von erneuerbaren Energien in hohem Maße von der Akzeptanz der Bevölkerung abhängig. Bürgerenergieprojekte, die finanzielle Teilhabe als auch Mitspracherechte von Bürgern in den Ausbauregionen ermöglichen, seien daher für den weiteren Ausbau der Energiewende von hoher Bedeutung. Ausschreibungen stellten gerade für kleinere Vor-Ort-Projekte eine hohe Hürde dar. Um Bürgerenergie als Teil der Akteursvielfalt in der Energiewende eine reale Chance einzuräumen, sollte daher die von der EU-Kommission ausdrücklich anerkannte De-Minimis-Regelung im Ausschreibungssystem Anwendung finden, erklärt die Partei in dem Antrag. De-Minimis besagt, dass Projekte bis zu einer Größe von 18 MW installierter Leistung von Ausschreibungen ausgenommen werden können.

Für diese De-Minimis-Regelung machte sich auch der Bundesverband Windenergie (BWE) im Vorfeld der Entwicklung des EEG 2017 stark. „Um kleine Akteure im Windenergiemarkt zu schützen, fordert der BWE, Projekte von insgesamt bis zu 18 MW von Ausschreibungen gänzlich auszunehmen“, schrieb der Verband in seinem Positionspapier vom 20. Juni 2016. Bestätigung erhielt der BWE damals durch ein Schreiben der EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager, die deutlich machte, dass die Ausnahmeregelung in eben jenem Umfang europarechtlich zulässig sei.

"Bürgerenergie missbrauchsfest definieren"

Die Linke fordert zudem, einen Gesetzesentwurf vorzulegen,

  • der Bürgerenergie neu und missbrauchsfest definiert,
  • Bürgerenergieprojekte bis zu einer Größe von 18 MW von Ausschreibungen ausnimmt und stattdessen mit einer staatlich festgelegten Einspeiseprämie vergütet,
  • eine dauerhaft lokale Verankerung von Bürgerenergieprojekten gewährleistet.


Der Bundesverband Windenergie begrüßte den Vorstoß der Partei, "der die Notwendigkeit der Beteiligung der Bürger an der Energiewende nochmals sehr deutlich ins politische Bewusstsein ruft", erklärte Wolfram Axthelm, Geschäftsführer Strategie und Politik, gegenüber der ZfK. Der BWE erachtet es aber weiter für dringend notwendig, eine EU-rechtlich mögliche De-Minimis-Regelung zu treffen. "Wir wissen, dass die Bundesregierung Probleme sieht, wenn eine solche Regelung auf Projekte bis 18 MW bezogen wird. Dies ist der Umfang den die EU-Kommission für möglich erachtet." Der BWE diskutiert deshalb, ob für die Schaffung einer echten De-minimis-Regelung die Definition - Drei Windkraftanlagen pro Jahr am gleichen Netzverknüpfungspunkt ohne Beschränkung der installierten Leistung - geeignet sein könnte, um Projekte, die eine dauerhafte lokale Verankerung sicherstellen, im Ausschreibungssystem angemessene Chance zu ermöglichen. (al)