Deutschland

Windkraft an Land: keine Ausnahmen für Bürgerenergie

Der Wirtschaftsausschuss der Bundesregierung hat heute beschlossen, die Privilegien für Bürgerenergiegesellschaften weiter auszusetzten – ein wichtiges Signal für den VKU.
06.06.2018

Die Nutzung der Windkraft im Wald kann lohnenswert sein.

Der Wirtschaftsausschuss hat sich für die Änderung der Ausschreibungsregeln für Bürgerenergiegesellschaften ausgesprochen. Damit bleibt das Aussetzen der Sonderregeln für die Bürgerenergie für die nächsten zwei Jahre bestehen. Bereits für die ersten beiden Ausschreibungen dieses Jahr galt: Es können nur  Projekte am Ausschreibungsverfahren teilnehmen, die bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung haben.

Der VKU begrüßt den Beschluss des Bundestagsausschusses Wirtschaft und Energie: Die Ausnahmeregel, die Bürgerenergiegesellschaften erlaubte, schon vor der Genehmigung ihres Vorhabens an Ausschreibungen für Onshore-Windenergieprojekte teilzunehmen, verzerrte den Wettbewerb.

Die Regeln für Bürgerenergiegesellschaften seien in der Hoffnung auf einen missbrauchsfreien Schriftsatz gefasst worden, hieß es von Seiten der Koalitionsfraktionen im Ausschuss laut Pressedienst des Bundestages. "Das Gegenteil ist passiert", bilanzierte ein Abgeordneter. Nun könne man Schlupflöcher stopfen und parallel schauen, wie man Bürgerenergiegesellschaften weiter fördert.

Sonderregelung dauerhaft abschaffen

In einer frühen Projektphase sind oft Annahmen statt solider Kalkulationen die Basis für Angebote. Viele Bürgerenergiegesellschaften hätten daher darauf spekuliert, leistungsfähigere Windenergieanlagen als aktuell auf dem Markt vorhanden einsetzen zu können oder Prognosen zu sinkenden Herstellerpreisen in ihrer Kalkulation zugrunde gelegt, so der VKU. Das habe es ihnen ermöglicht, niedrigere Angebote abzugeben, sodass ein struktureller Wettbewerbsvorteil entstanden sei. Davon profitierten vor allem einige „Projektierer“, die das Konstrukt der Bürgerenergiegesellschaften in der Vergangenheit geschickt genutzt haben.  Für „echte“ Bürgerenergieprojekte sei ein solches Vorgehen risikoreich gewesen, weil die Gebote rechtlich bindend sind. 

Damit der Ausbau der Windenergie an Land nicht ins Stocken kommt, erwarten die Grünen nun eine „gute dauerhafte Regelung“ von Seiten der Bundesregierung. Der VKU plädiert dafür, die Ausnahmeregelung endgültig abzuschaffen. Ziel sollte eine neue Regelung sein, die den Gedanken der Bürgerbeteiligung für eine  bessere Akzeptanz des Windenergieausbaus  in der Praxis besser unterstützt. (ls)