Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD, l-r), Rainer Dulger, BDA Präsident, und Yasmin Fahimi, Vorsitzende Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), kommen nach der dritten Sitzung der "Konzertierten Aktion" am Montag zur Pressekonferenz im Bundeskanzleramt.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD, l-r), Rainer Dulger, BDA Präsident, und Yasmin Fahimi, Vorsitzende Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), kommen nach der dritten Sitzung der "Konzertierten Aktion" am Montag zur Pressekonferenz im Bundeskanzleramt.

Bild: © Kay Nietfeld/dpa

Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission für Gas und Wärme hat am Montag ihren Abschlussbericht im Bundeskanzleramt an Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner übergeben. Neben Vorschlägen für eine Gaspreisbremse und weiteren flankierenden Entlastungen empfiehlt die Kommission auch Sparanreize, einen gemeinsamen europäischen Gaseinkauf sowie transformative Schritte zur Dekarbonisierung wie Investitionen zum Wechsel der Energieträger.

In ihrem am 10. Oktober vorgestellten Zwischenbericht hatte die Kommission bereits vorgeschlagen, Gas- und Fernwärmekunden in zwei Schritten zu entlasten. Demnach soll der Staat die Abschläge im Dezember komplett übernehmen. Die Gaspreisbremse soll ab März 2023 folgen. Für 80 Prozent des Verbrauchs von Gaskunden soll der Preis auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Als Maßnahme zur sozialen Gerechtigkeit empfiehlt die Kommission nun, dass der Gaspreisrabatt ab einem Jahreseinkommen ab 75.000 Euro als geldwerter Vorteil besteuert werden muss.

Industrieentlastungen nur bei Standortgarantie

Für rund 25.000 große industrielle Verbraucher greift die Gaspreisbremse ab dem 1. Januar 2023. Sie sollen bis zu 70 Prozent ihres Verbrauchs des Jahres 2021 zu einem Beschaffungspreis von 7 Cent/kWh erhalten. Unternehmen müssen die Teilnahme an dem Programm bei ihrem Versorger anmelden (Opt-In) und öffentlich machen.

Wie schon am Sonntag bekannt wurde, ist die Unterstützung nun jedoch mit einem Standortgarantie verknüpft. Dies fordert auch das EU-Beihilferecht. Der Standorterhalt soll durch eine Standort- und Transformationsvereinbarung zwischen Tarif- oder Betriebsparteien (Arbeitgeber/Betriebsrat) oder im paritätisch mitbestimmten Aufsichtsrat nachgewiesen werden. Sollten in Ausnahmefällen solche Mitbestimmungs-Strukturen nicht existieren, müssen Unternehmen einen langfristigen Erhalt von mindestens 90 Prozent der Arbeitsplätze mindestens ein Jahr über das Ende der Unterstützung hinaus nachweisen. Andernfalls müssen sie die erhaltene Unterstützung zurückzahlen.

Soforthilfefonds unabhängig vom Energieträger sowie Kündigungsmoratorium

Vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 soll es zudem einen Soforthilfefonds geben, der sich unabhängig von der Art des Energieträgers an Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen richten sollte, die die Belastungen nicht selbst stemmen können. Grundlage bilden das Einkommen und die Höhe der Energiekosten. Auch Vermieter, die für ihre Mieter bei extremen Preissteigerungen für Gas und Fernwärme in Vorleistung gehen, sollen eine zinslose Liquiditätshilfe erhalten. Ebenso soll es für soziale Dienstleister, wie beispielsweise Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen einen Hilfsfonds geben.

Empfohlen wird außerdem ein Kündigungsmoratorium: Mindestens ein halbes Jahr Zeit sollte Privathaushalten gewährt werden, um ihre Energieschulden zu begleichen. Diese Hilfe muss so lange aufrechterhalten werden, bis das von Bundesregierung vorgeschlagene Wohngeld Plus voll administrierbar ist und Bürger ihre Ansprüche tatsächlich auch ausbezahlt bekommen.

Härtefallprogramm für Unternehmen

Für Unternehmen soll ab dem 1. Januar 2023 bis zum Ende der Gaspreisbremse ein Härtefallprogramm aufgelegt werden, das in Anlehnung an die Kreditprogramme aus der Corona-Pandemie konzipiert werden kann. Eine Günstigerstellung von Gasverbrauchern gegenüber Verbrauchern anderer Energieträger gelte es zu vermeiden, so die Kommission.

Der Abschlussbericht stellt außerdem Maßnahmen zur Steigerung des Gasangebotes sowie zur Senkung der Nachfrage in den Fokus: Die Bemühungen, gemeinsam in Europa Gas zu beschaffen, beziehungsweise zusätzliche Gasmengen in Deutschland und Europa verfügbar zu machen, sollten konsequent weiter vorangetrieben werden. Darüber hinaus sollten alle sinnvollen Maßnahmen ergriffen werden, die Stromerzeugungskapazitäten in Deutschland kurzfristig zu erhöhen und gleichzeitig die Notwendigkeit von Gasverstromung zu senken. Der Ausbau erneuerbarer Energien sollte dabei im Fokus stehen und erheblich beschleunigt werden, so die Kommission.

Umfassendere Verbraucherinformation und Einsparboni

Um das nationale Gas-Einsparziel von mindestens 20 Prozent zu erreichen, sollen Verbraucher besser und in kürzeren Abständen über ihren Gas- und Heizwärmeverbrauch informiert werden. Mittels finanzieller Boni (Einsparprämien) in Form eines Festbetrages soll ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden, das Einsparziel vor allem in Haushalten zu erreichen, deren Wärmekosten generell übernommen werden.

Die Kommission empfiehlt zusätzlich transformative Schritte, die auch kurzfristig Gas einsparen. Dazu zählen Investitionen in Energieeffizienz und Heizungstechnologien, einen Wechsel der Energieträger und die Sanierung von Gebäuden. Priorisiert werden sollten besonders ineffizient gasbeheizte Mehrfamilienhäuser sowie Schulen und Krankenhäuser. Zudem sollen die Fördermöglichkeiten ausgeweitet und eine Strategie zur Nutzung von Abwärme entwickelt werden.

Liebing: Pünktliche Erstattung des Dezemberabschlags für Versorger entscheidend

VKU-Chef Ingbert Liebing forderte in einer Ersteinschätzung zügige politische Entscheidungen zur praktischen Umsetzung der Kommissionsvorschläge, "je einfacher desto besser". Gleichzeitig verweist er auf den aus VKU-Sicht wichtigsten Punkt, die rechtzeitige staatliche Erstattung der Dezember-Abschlags für die Energieversorger.

"Gut ist, dass die Kommission bei der Erstattung des Dezember-Abschlags auf die pünktliche Zahlung vom Bund an die Energieversorger bis zum 01. Dezember 2022 pocht und sie zwingend zur Voraussetzung für die erste Entlastungsstufe der Preisbremse erklärt. Diese Vorgabe muss der Gesetzgeber 1:1 übernehmen", so Liebing. Wichtig sei, auch keinen weiteren zusätzlichen bürokratischen Aufwand durch weitere Regelungen zu erzeugen.

Nötiger Schutz der Versorger vor Ausfallrisiken

Das gelte ebenso für die nächsten Stufen mit den Preisbremsen für RLM-Kunden (z.B. Industrie) zum 01. Januar 2023 und SLP-Kunden (z.B. Privathaushalte) zum 01. März 2023. Da die Umsetzung zeitlichen Vorlauf erfordert, seien beide Termine ohnehin extrem ambitioniert.

Als "richtig und wichtig" bewertet Liebing, dass die Kommission die VKU-Forderung an die Bundesregierung aufgreife, Energieversorger vor Ausfallrisiken zu schützen. "Vorsicht ist dagegen bei zusätzlichen Instrumenten geboten, die wie zum Beispiel ein Einsparbonus, weiteren Aufwand erzeugen. Sinnvoll erscheinen hingegen ergänzende Instrumente, die Härtefälle adressieren oder Ausfallrisiken begrenzen", erklärte Liebing.

Andreae pocht ebenfalls auf Vorfinanzierung für Energieversorger

Auch BDEW-Chefin Kerstin fordert eine rasche und möglichst unbürokratische Umsetzung der Vorschläge der Expertenkommission. Unabdingbare Voraussetzung dafür, dass die Versorger mit der einmaligen Entlastung auf etwa ein zwölftel der Jahresrechnung (Dezemberabschlag) verzichten können, sei die Vorfinanzierung dieser Kompensation: "Die Auszahlung des Erstattungsanspruches der Energieversorger durch die staatliche Stelle muss noch im November erfolgen", erklärte Andreae.

Erneut verwies sie auch darauf, dass die Gaspreisbremse aus Sicht der Versorger aufgrund der aufwendigen technischen Umstellungen erst ab März 2023 starten. Die Energieversorger benötigen die Zeit bis März, um die notwendigen Prozesse (Abrechnung, IT, etc.) umsetzungssicher vorzubereiten.

Warnung vor rückwirkender Abschöpfung bei der Strompreisbremse

Bei der ebenfalls geplanten Strompreisbremse fordert Andreae ebenfalls eine möglichst einfache Ausgestaltung der geplanten Finanzierung durch die Abschöpfung von Zufallsgewinnen von Unternehmen der Energiebranche. Dies müsse durch eine staatliche Organisation erfolgen. "Hochproblematisch wäre eine rückwirkende Abschöpfung", so die BDEW-Chefin. Denn dies konterkariere notwendige Milliardeninvestitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien. (hcn)

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