Seit diesem Jahr werden erstmals auch Agri-PV Anlagen durch Innovationsausschreibungen für sogenannte besondere Solaranlagen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gefördert. Zwölf Agri-Photovoltaikprojekte mit einer Leistung von 22 Megawatt erhielten bei der Ausschreibungsrunde im Mai 2022 einen Zuschlag und damit eine Marktprämie. Im neuen EEG 2023 wird die die Förderung der Agri-PV durch Ausschreibungen nun fortgeführt bzw. dauerhaft etabliert.
Grundsätzlich wird dies von der Branche als wichtiger Schritt begrüßt. Doch es gibt auch Kritik. So entschied sich BayWa r.e. "aufgrund der komplexen rechtlichen Bedingungen" gegen eine Beteiligung von Agri-PV Anlagen bei den Innovationsausschreibungen, wie Fabian Neu, Projektentwickler Deutschland berichtet. Er verweist darauf, dass Agri-PV Anlagen aufgrund ihrer speziellen Anforderungen sowie aufwendigeren Technik kapitalintensiver als Freiflächensolaranlagen sind.
Vor allem hochaufgeständerte Anlagen tun sich schwer
Die Aufnahme von Agri-PV im neuen EEG führe zwar zu einer deutlichen Vergrößerung des Flächenpotentials in Deutschland, was positiv zu bewerten sei. Doch für die hochaufgeständerten Anlagen (beispielsweise im Obst- und Weinbau) werde es in naher Zukunft aufgrund der Materialpreissteigerungen auch mit dem zusätzlichen Aufschlag für horizontale Anlagen im Rahmen kommerzieller Projekte eher schwierig werden, sagt Neu.
Der Bonus für Agri-PV im Rahmen der Ausschreibungen sei hier deutlich zu niedrig angesetzt. "Mit dem neuen EEG 2023 sehen wir in der nahen Zukunft bei größeren Solarprojekten vor allem den Schwerpunkt bei bodennah aufgeständerten Agri-PV Systemen für Ackerkulturen und Dauergrünland", so Neu.
Baurecht als hohe Hürde
Auf die baurechtlichen Hürden für Agri-PV verweist Antonia Kallina vom Kehler Institut für Angewande Forschung (KIAF). Das KIAF beschäftigt sich derzeit in drei Forschungsprojekten mit Agri-PV und arbeitet hierbei eng mit dem Fraunhofer-ISE in Freiburg zusammen.
Die Juristin sieht jedenfalls die Innovationsausschreibungen nicht als "Gamechanger" für die Agri-PV an. "Bisher müssen die Agri-PV Anlagen im Rahmen der Innovationsausschreibungen die Anforderungen des EEG einhalten, speziell die förderrechtlichen Anforderungen des § 37 EEG, die auf die bauplanungsrechtlichen Anforderungen verweisen. Diese Beschränkungen werden voraussichtlich dazu führen, dass es keinen nachhaltigen Schub durch die Innovationsausschreibungen geben wird", sagt Kallina.
Auch Kreditfinanzierung von Projekten erschwert
Auch die Kreditfinanzierung von Agri-PV Projekten werde durch die fehlende Privilegierung von Agri-PV Anlagen im Außenbereich durch das Baugesetzbuch (BauGB) erschwert. Dies führe dazu, dass meist nur befristete Genehmigungen für Agri-PV Anlagen erteilt werden.
Sowohl für die Kreditinstitute als auch für die Vorhabenträger fehle es damit an Planungssicherheit. Etwas anderes gelte nur, sofern die örtliche Gemeinde einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Errichtung der Agri-PV Anlage aufgestellt hat. Dies sei jedoch zeit- und Kostenintensiv, so Kallina.
Landrätin von Lüchow-Dannenberg geht in die Offensive
Deshalb mehren sich nun die Stimmen, welche eine gesetzliche Privilegierung von Solaranlagen im Außenbereich fordern. Dafür plädierte jüngst beispielsweise die Landrätin Dagmar Schulz (parteilos) im Landkreis Lüchow-Dannenberg (Niedersachsen), um geplante Vorhaben schneller voranzubringen.
Für die Förderung von Agri-PV Anlagen in einem gesonderten Ausschreibungssegment spricht sich der Bundesverband Solarwirtschaft aus. (hcn)


