Durch die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) können Agri-PV-Anlagen grundsätzlich gefördert werden. Damit die Technologie ihren vollen Beitrag zur Energiewende leisten kann, müsse die Bundesregierung jedoch dringend die letzten Hürden beseitigen, fordern Wissenschaftler*innen der Arbeitsgruppe Begleitforschung Agri-Photovoltaik in einem Positionspapier.
Bei ihren Einschätzungen stützt sich die Arbeitsgruppe auf die Expertise eines Netzwerkes mit 19 Mitgliedern, darunter die Universität Hohenheim in Stuttgart, das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE und die Hochschule Geisenheim University. Die Forschenden kritisieren vor allem, dass gerade die hocheffizienten Varianten bei der Förderung benachteiligt werden. Sie sehen dringenden Korrekturbedarf, damit die Technologie ihr Potenzial in der Praxis entfalten kann.
Besonders effiziente Anlagen
Gemeint sind dabei besonders hoch aufgeständerte Anlagen. Sie haben einen besonderen synergetischen Nutzen, da unter den Solarmodulen weiterhin Landwirtschaft betrieben werden kann, argumentieren die Forscher*innen. Aber: Vor allem wegen der gestiegenen Stahlpreise seien die hoch aufgeständerten Anlagen teurer als bodennahe Modelle.
Da die derzeitige Förderung diese Unterschiede nicht berücksichtigt, konkurrieren die Modelle miteinander, heißt es in dem Positionspapier. Die vergleichsweise hohen Kosten stehen einem Durchbruch der besonders nutzbringenden, hoch aufgeständerten Anlagen im Weg.
"Diese Anlagen können einen maßgeblichen Beitrag zur Energiewende leisten. Dafür brauchen sie dringend Aussicht auf eine angemessene Förderung", so Jun.-Prof. Dr. Andreas Schweiger, Leiter des Fachgebiets Pflanzenökologie an der Universität Hohenheim
Eigenes Fördersegment
Die Arbeitsgruppe fordert daher ein eigenes Fördersegment für hoch aufgeständerte Anlagen. Diese hätten noch einen weiteren Vorteil: "Die Kulturpflanzen profitieren von dem Schutz der Solar-Module", so Schweiger weiter. Er leitet ein Forschungsprojekt an der Universität Hohenheim, das die pflanzenökologischen Aspekte von Agri-PV Systemen untersucht.
"Damit die Flächen unter den Modulen optimal bewirtschaftet werden können, müssen die Anlagen bestimmte Voraussetzungen erfüllen", ergänzt Lisa Pataczek, wissenschaftliche Mitarbeiterin in dem Forschungsprojekt. "Nur durch gezielte Forschung können wir herausfinden, wie man die Anlagen wirtschaftlich und ökologisch am besten einsetzen kann".
Die Wissenschaftler*innen empfehlen daher weitere Forschung, um Anforderungen im Hinblick auf die Bewirtschaftung zu entwickeln. Diese könnten durch ein separates Ausschreibungskontingent umgesetzt werden.
Agri-PV im Baugesetzbuch
In jedem Fall müsse jedoch auch das Baugesetzbuch der neuen Technik Rechnung zollen: Anders als alle anderen erneuerbaren Energien gelten Agri-PV Anlagen nicht als privilegierte Bauvorhaben. Ein Bebauungsplan durch die örtliche Kommune ist deshalb nötig. Oft müsse hierfür zunächst der Flächennutzungsplan geändert werden. Diese Verfahren nähmen viel Zeit in Anspruch und verzögerten den Ausbau der Anlagen.
Agri-PV Anlagen in landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieben sollten nach dem Baugesetz privilegiert behandelt werden, fordert daher die Arbeitsgruppe. Durch eine solche Privilegierung wären Genehmigungen einfacher und schneller möglich. Außerdem brauche es eine Digitalisierung der Genehmigungsprozesse sowie ein Ausbau der Fachkompetenzen in den lokalen Genehmigungsbehörden, so das Expertengremium. (jk)
Das vollständige Themenpapier ist abrufbar unter https://bit.ly/3XJAC3c


