Die Deckelung der Förderung neuer Solaranlagen soll noch vor der Sommerpause aufgehoben werden. Auch für den mühsam ausgehandelten Kompromiss zum Mindestabstand zwischen Windrädern und Wohnsiedlungen sei das Ziel die letzte Sitzung des Bundesrats vor der Sommerpause am 3. Juli, sagte SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch am Dienstag in Berlin.
Die Länder sollen selbst entscheiden können, ob und wie sie von der Regel eines Mindestabstands von 1000 Metern Gebrauch machen wollen. Beides soll mit dem Gebäudeenergiegesetz schon in der kommenden Woche vom Bundestag beschlossen werden.
Miersch: Wirkung im Sommer 2021 schon zu sehen
Weitere geplante Regelungen für einen schnelleren Ökostrom-Ausbau, etwa die finanzielle Beteiligung von Kommunen an Windparks und Anreize für Bürger über vergünstigte Stromtarife, würden wohl Teil einer größeren Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes "voraussichtlich im Herbst". Er rechne damit, dass die Wirkung im Sommer 2021 schon zu sehen sei, sagte Miersch.
Im Jahr 2012 war aus Kostengründen die Förderung von Solaranlagen bei einer installierten Solarkapazität von insgesamt 52 Gigawatt gedeckelt worden. Die Förderkosten zahlen die Verbraucher bisher über den Strompreis, ab 2021 soll dafür auch Geld aus dem Bundeshaushalt fließen. PV-Unternehmen hatten zuletzt immer wieder vor einem Einbruch beim Ausbau und dem Verlust von Arbeitsplätzen gewarnt, wenn der Deckel nicht aufgehoben werde.
Solarbranche legt Beschwerde in Karlsruhe ein
Am Montag schließlich hatte die Solarbranche vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde gegen den Solardeckel eingelegt. Mittels einer einstweiligen Anordnung solle sichergestellt werden, dass die Bundesregierung die seit Monaten angekündigte, aber immer wieder vertagte Gesetzesänderung zur Beseitigung des Förderstopps umsetzt. (dpa/hil)
