Aus alt macht saniert neu: Die Verbände sehen beim GEG Luft nach oben.

Aus alt macht saniert neu: Die Verbände sehen beim GEG Luft nach oben.

Bild: © Ingo Bartussek/AdobeStock

Die überarbeitete "Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)" ist in Kraft getreten, wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mitteilte. Diese Förderung zielt auf die intelligente Einsparung von Energie in Wohngebäuden (energetische Sanierung) durch qualifizierte und unabhängige Energieberater.

Konkret wird die Förderung von bisher 60 Prozent auf 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars angehoben. Die Höchstsätze verändern sich dabei folgendermaßen: 1300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser (bisher 800 Euro) und 1700 Euro für Wohngebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten (bisher 1100 Euro). Die Energieberatung kann zusätzlich durch Kommunen oder Bundesländer gefördert werden. Der Beratungsempfänger muss allerdings einen Eigenanteil von mindestens zehn Prozent selbst tragen. (gun)

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