Deutschland

BDEW: Schritt rückwärts für den Gewässerschutz

Die Länder haben bis Ende 2020 die EU-Nitratrichtlinie in die Düngeverordnungen umgesetzt. Dabei haben sich die belasteten Gebiete durch „Modellrechnungen“ und Ausnahmeregelungen stark reduziert, wie eine Analyse ergab.
21.01.2021

Die EU könnte das Vertragsverletzungsverfahren wieder aufnehmen, wenn die Nitratrichtlinie nicht eingehalten wird.

Um die Nitratbelastung der Böden und Gewässer in Deutschland zu verringern, fordert die EU-Kommission seit mehreren Jahren eine konsequente Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie in deutsches Recht. Zentral ist dabei die entsprechende Anpassung der einzelnen Dünge-Verordnungen der Bundesländer und die länderspezifische Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete bis Ende 2020.

Eine aktuelle BDEW-Analyse der Länderentwürfe zeigt: Die Bundesländer weichen von den Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie, der Düngeverordnung sowie den Vorgaben des Bundes im Rahmen einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift ab.…

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