Um die Nitratbelastung der Böden und Gewässer in Deutschland zu verringern, fordert die EU-Kommission seit mehreren Jahren eine konsequente Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie in deutsches Recht. Zentral ist dabei die entsprechende Anpassung der einzelnen Dünge-Verordnungen der Bundesländer und die länderspezifische Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete bis Ende 2020.
Eine aktuelle BDEW-Analyse der Länderentwürfe zeigt: Die Bundesländer weichen von den Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie, der Düngeverordnung sowie den Vorgaben des Bundes im Rahmen einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift ab. Damit werden die Vorgaben und die Ziele der Richtlinie nicht erfüllt — im Gegenteil: „Die Bundesländer wollen die bestehenden Schutzgebiete sogar weiter reduzieren und ermöglichen damit eine noch umfangreichere Düngung landwirtschaftlicher Flächen als bisher“, sagt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser: „Das ist ein Schritt rückwärts im Gewässerschutz."
Grundlage sind nicht mehr Messwerte
Zukünftig sollen laut BDEW-Analyse die mit Nitrat belasteten Gebiete („rote Gebiete“) nicht mehr aufgrund der tatsächlichen Messwerte, sondern auf Basis einer Modellberechnung ausgewiesen werden. Grundlage für die Berechnung sind Standortfaktoren wie etwa Bodenart, Nitrateintragsrisiken und Witterungsverhältnisse.
In der Praxis führe das zu erheblichen Reduzierungen der nitratgefährdeten Flächen, so der BDEW. Schleswig-Holstein plane zum Beispiel eine Reduzierung seiner roten Gebiete um rund 50 Prozent, Nordrhein-Westfalen um 23 Prozent – obwohl die Grundwasserbereiche nach der Wasserrahmenrichtlinie in „schlechtem Zustand“ sind. Bisherige Nitrat-Überschreitungen im Grundwasser, die im Gegensatz zu den Modellierungsergebnissen stehen, werden „wegdefiniert“ oder als Ausreißer deklariert.
Befreiung von Aufzeichnungspflichten
Darüber hinaus versuchen etliche Bundesländer mit umfangreichen Ausnahmeregelungen eine Hintertür für große Teile der Landwirtschaft offen zu halten. So plant Bayern, über 80 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe pauschal von den Aufzeichnungspflichten zu befreien, selbst wenn sie in einem nitratbelasteten Gebiet liegen. Auch Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg wollen Ausnahmen zulassen und begründen dies mit Bürokratieabbau.
Weitere Ausnahmen sollen für belastete Gebiete gelten, die zum Teil in Wasserschutzgebieten liegen. So planen Hessen und Baden-Württemberg für nitratbelastete Wasserschutzgebiete, dass die landwirtschaftlichen Flächen nur dann als nitratbelastet gelten sollen, wenn ihre im Wasserschutzgebiet liegende, nitratbelastete Fläche über 50 Prozent beträgt.
Gefahr von Strafzahlungen
Die EU-Kommission habe bereits angekündigt, die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie zu prüfen, mahnt der BDEW. Wenn es hier nicht zu substanziellen Fortschritten komme, könnte die Europäische Kommission bei weiter bestehender Nicht-Einhaltung der Vorgaben das derzeit ruhende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wieder aufnehmen und Strafzahlungen verhängen. (hp)
