"Zeitvariable Netzentgelte ermöglichen Verbrauchern bei entsprechenden Preissignalen eine echte Wahlmöglichkeit. Ladestationen für Elektroautos und Wärmepumpen können bei erhöhtem Stromangebot zugeschaltet und besonders preisgünstig betrieben werden", erklärte Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).
So könnten Verbraucher ihren Stromverbrauch flexibel gestalten und Kosten sparen. Gleichzeitig könnten Engpässe im Stromnetz vorgebeugt und erneuerbare Energien verstärkt genutzt werden.
VZBV: Spitzenglättung nur im Ausnahmefall
Der vom Bundeswirtschaftsministerium (BMVi) vorgelegte Gesetzentwurf greife genau diese Idee nicht auf. Es sei daher folgerichtig, dass Minister Altmaier diesen Entwurf zurückgezogen habe, erklärte Müller in einer Pressemitteilung.
Aus Sicht des VZBV sei für die Integration der neuen flexiblen Verbrauchseinrichtungen in das Stromnetz eine Kombination aus zeitvariablen Netzentgelten als Regelkomponente und einer auf das Notwendigste reduzierten Form der Spitzenglättung im Ausnahmefall am besten geeignet.
BMWi möchte einen neuen Vorschlag erarbeiten
Dies habe ein Gutachten von Consentec ergeben, welches die Verbraucherschützer im vergangenen Jahr in Auftrag gegeben hatten. „Redebedarf sollte jetzt nicht nur mit den Automobilherstellern und Netzbetreibern bestehen. Der Vorschlag des VZBV liegt auf dem Tisch“, so Müller.
Am 15. Januar hatte das BMWi den Entwurf für ein Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz (SteuVerG) mit der vorgesehenen Spitzenglättung zurückgezogen und am 17. Januar angekündigt, nach entsprechenden Gesprächen einen neuen Vorschlag vorzulegen, der für alle Beteiligten akzeptabel sei.
Es liefen bereits konstruktive Gespräche mit dem BMU
Widerstand gegen die Spitzenglättung, welche es Energieversorgern erlauben sollte bei drohender Netzüberlastung, Elektroladesäulen und Wärmepumpen bis zu zwei Stunden täglich ferngesteuert vom Netz zu nehmen, gab es auch von Seiten des Verbands der Automobilindustrie (VDA) sowie vom Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE).
Dagegen begrüßten der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) den Ansatz. Grundsätzliche Zustimmung kam auch vom Bundesumweltministerium (BMU), das allerdings dafür plädierte, öffentlich zugängliche Ladesäulen auszunehmen. Hierzu liefen bereits konstruktive Gespräche mit dem BMWi, wie die ZfK erfuhr.
VZBV: Fehlende Vorgaben und Anreize für die Netzbetreiber
Nach Ansicht der Verbraucherschützer fehlten in dem Gesetzentwurf des BMWi jedoch auch Vorgaben und Anreize für die Netzbetreiber, die Spitzenglättung zu minimieren. Die Kosten-Nutzen-Rechnung müsse grundlegend überarbeitet werden, so der VZBV.
Die vorgeschlagenen Neuregelungen für die Netzentgelte seien hoch komplex und gingen viel weiter als erforderlich. Der nun zurückgezogene Gesetzentwurf des BMWi beruht im Wesentlichen auf einem Gutachten des beauftragten Beraterkonsortium Ernst & Young / BET. (hcn)
