Deutschland

Brandenburg: Fast die Hälfte der Windräder von Stilllegung bedroht

Die Landesvertretungen des BWE und VKU richten sich mit einem gemeinsamen Appell an die brandenburgische Regierung. Neben einem schnelleren Zubau geht es vor allem um Perspektiven für Alt-Anlagen.
22.03.2021

In Brandenburg hat man früh mit dem Windkraftausbau begonnen, nun droht vielen Anlagen nach 20 Jahren EEG-Förderung das Aus.

Brandenburg ist besonders stark vom Ende der EEG-Förderung in den kommenden Jahren betroffen. Das Land hat frühzeitig mit den Ausbau der Windkraft angefangen, sodass allein Ende 2020 268 MW aus der 20-jährigen Förderung gefallen sind. Bis 2025 sollen es fast 2400 MW sein, so die Zahlen des BWE Landesverbandes Berlin-Brandenburg.

Wenn die Landesregierung nicht schnell eine Repowering-Strategie erarbeitet, könnte ein Großteil der Anlagen mangels wirtschaftlicher Perspektiven stillgelegt werden, befürchtet der BWE. So sollte der Ersatz von Alt-Anlagen durch leistungsstarke, neue Modelle über ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren erleichtert werden, heißt es in dem Positionspapier der Verbände.

Regionalplanung braucht eine Neufassung

Darüber hinaus sehen die Landesvertretungen eines der größten Hemmnisse für den Windkraftausbau in Brandenburg in der mangelhaften Regionalplanung. So würden derzeit viele Anlagen über Einzelfallgenehmigungen realisiert werden, wie Jan Hinrich Glahr, Vorsitzender des BWE Berlin-Brandenburg betont und weiter: Dies könne allerdings kein Dauerzustand sein. Daher müsse es eine Festlegung von sicher bebaubaren Flächen für die Windenergienutzung als verbindliches raumordnerisches Planungsziel geben.

Nicht nur mehr und verbindliche Flächenzuweisungen bräuchte es, sondern Projekte müssten auch schneller in die Umsetzung gehen können. Hierfür fehle es laut Positionspapier vor allem an Personal in den entsprechenden Behörden. Ein Problem, das auf Landes- wie auch Bundesebene zutrifft ist die zu niedrige Stromverbrauchsprognose für die kommenden Jahre. So fordern die Verbände die Anpassung der Ausbaustrategie an den steigenden Bedarf aufgrund der Sektorenkopplung und insbesondere der Wasserstoffproduktion.

Beteiligung von Kommunen muss verpflichtend sein

Für mehr Akzeptanz vor Ort soll die Teilhabemöglichkeit von Standortkommunen sorgen. Dies ist bereits im EEG 2021 geregelt, allerdings nicht verpflichtend. So können Windkraftprojektierer die betroffenen Kommunen vor Ort am Ertrag beteiligen. Das geht BWE und VKU auf Bundesebene nicht weit genug. Die brandenburgische Lösung des sogenannten Windeuros könnte hier beispielsweise als Blaupause dienen.

Für Städte und Gemeinden, die sich an Windkraftprojekten aktiv beteiligen wollen, braucht es ebenfalls neue Regelungen. Sie sollten im Gemeindewirtschaftsrecht mehr Spielraum und von der Kommunalaufsicht Rückendeckung bekommen. „Alle Maßnahmen stehen unter der Ägide von Information, Transparenz, Dialog vor Ort und von Teilhabe betroffener Kommunen an der Wertschöpfung – nur so kann ein sozialverträglicher Ausbau gelingen“, resümiert Thoralf Uebach, stellvertretender Vorsitzender der VKU-Landesgruppe und Geschäftsführer der Stadtwerke Neuruppin. (lm)