Breitband: Erste unterversorgte Gebiete aufgedeckt
„Wir stellen zum ersten Mal für einige Haushalte in Niedersachsen förmlich fest, dass die rechtlich vorgeschriebene Mindestversorgung nicht erfüllt ist“, lässt sich Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, in einer Pressemitteilung zitieren. Der Behörden-Chef verspricht Abhilfe. Denn seit kurzem besteht der Anspruch auf eine Mindestversorgung (ugs.: „Recht auf schnelles Internet").
Folgende Werte gilt es zu erreichen: Die Download-Geschwindigkeit muss mindestens 10 Megabit pro Sekunde betragen und die Upload-Rate muss bei mindestens 1,7 Megabit pro Sekunde liegen. Die Latenz, also die Verzögerungszeit bis zum Referenzmesspunkt aus der Breitbandmessung-Desktop-App der Bundesnetzagentur, darf nicht höher als 150 Millisekunden sein.
Abhilfe soll in rund sechs Monaten erfolgen
Damit die Gemeinden nun die Mindestversorgung erhalten müssen die verpflichteten Anbieter vor Ort spätestens nach drei Monaten beginnen, die Voraussetzung für die Anbindung zu schaffen. In der Regel sollte das Mindestangebot dann innerhalb von weiteren drei Monaten zur Verfügung stehen, heißt es in der Mitteilung ferner. Wie lange es in der Realität dauert, bis ein Anschluss zur Verfügung steht, hängt zum Beispiel davon ab, ob erhebliche Baumaßnahmen erforderlich sind.
"Politischer Irrweg"
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) und der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) kritisieren die neue Reglung als „politischen Irrweg“. Die Verbände halten fest, dass die unterversorgten Gebiete überwiegend Neubaugebiete wären. Breko-Geschäftsführer Stephan Albers führt dies auf die falschen Förder- und Anreizstrukturen zurück.
Der Anschuss von Neubaugebieten dürfe nicht über die Internet-Grundversorgung abgesichert werden. Er müsse, wenn dies unwirtschaftlich wäre, in der Verantwortung des Erschließungsträgers liegen, so die Verbände. Dafür brauche es eine Verknüpfung mit dem Breitbandförderprogramm des Bundes und für die Bürgerinnen und Bürger; gleichzeitig aber auch für den Erschließungsträger und die ausbauenden Unternehmen eine verlässliche gesetzliche Grundlage.
Förderkulisse muss angepasst werden
In der Vergangenheit seien kostenintensive Anschlüsse von den Kommunen nicht die Förderprogramme mit einbezogen worden. Denn sonst wäre deren Eigenanteil mitgestiegen, wird in der Mitteilung erläutert. Somit blieben die teureren Anschlüsse an den Unternehmen hängen.
VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner betont deshalb: „Wenn wir das nächste Ausbauziel der Bundesregierung bis 2025 erreichen wollen, brauchen wir strukturelle Lösungen. Diese müssen zwingend in die neue Förderkulisse eingearbeitet werden, die schon ab 2023 gelten soll.“ (gun)