Die Verordnung zur Verlängerung der Energiepreisbremsen wurde im von Robert Habeck geführten Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet.

Die Verordnung zur Verlängerung der Energiepreisbremsen wurde im von Robert Habeck geführten Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet.

Bild: © Soeren Stache/dpa

Außerhalb des politischen Berlins dürfte der Nationale Normenkontrollrat nur wenigen ein Begriff sein. Dabei nimmt er im Gesetzgebungsprozess eine durchaus wichtige Funktion ein. Er prüft als unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung, ob und inwiefern Ministerien die Folgekosten der von ihnen entwickelten Gesetze und Verordnungen dargestellt haben.

Vollständig überzeugt hat ihn die Verordnung zur Verlängerung der Energiepreisbremsen in diesem Punkt nicht, wie aus seiner frisch veröffentlichten Stellungnahme hervorgeht. Die Darstellung der Folgekosten sei "nicht in jeder Hinsicht nachvollziehbar und methodengerecht", schreibt der Nationale Normenkontrollrat. "Es fehlt eine Auseinandersetzung mit den abweichenden Schätzungen der Verbände." Und: "Dem [Nationalen Normenkontrollrat] liegen Anhaltspunkte vor, dass der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft höher ausfallen könnte."

Kosten für IT, Organisation und Mitteilungen

Das Gremium dröselt in seiner Stellungnahme noch einmal auf, auf welcher Basis das federführende Bundeswirtschaftsministerium auf einen Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft von insgesamt rund 18,8 Millionen Euro kommt.

Erstens müssten demnach organisatorische sowie IT-Anpassungen vorgenommen werden. Darüber hinaus müssten Kunden über die Verlängerung der Bremsen informiert werden.

Zehn Minuten pro Kunde

Das Ministerium rechnet im organisatorischen und IT-Bereich mit insgesamt 18 Stunden Zeitaufwand pro Versorger. Dazu kommen sogenannte Sonderfälle, die von Energieunternehmen nicht automatisiert bearbeitet werden können.

Die Behörde beziffert den Zeitaufwand hierfür mit zehn Minuten pro Kunde. Insgesamt geht sie von 1,2 Millionen Sonderfällen aus.

59,50 Euro pro Stunde

Für Mitteilungen der gewährten Entlastungen zur Erstattung und die Beantragung von Vorauszahlungen werden weitere acht Stunden Zeitaufwand pro Gas- und Wärmeversorger veranschlagt. Bei Stromversorgern sind es jeweils 32 Stunden.

Als Lohnkostensatz werden im Regierungsentwurf 59,50 Euro pro Stunde angegeben.

Zehn Minuten pro Kunde "nicht realistisch"

Unter anderem der BDEW stieß sich bereits im Zuge der Verbandsanhörung an den Zahlen. Er halte die angegebenen zehn Minuten pro Kunde in Sonderfällen für "nicht realistisch", schrieb er in seiner Stellungnahme.

Denn Versorger müssten insbesondere für Neukunden vom 1. Januar 2024 an sämtliche Daten für die Entlastung wieder abfragen und zusammentragen. "Aus den Erfahrungen des
letzten Jahres zeigt sich, dass allein das Auslesen und Verarbeiten von Verträgen erhebliche Zeit in Anspruch nimmt."

Weitere Kostentreiber

Darüber hinaus seien viele Sonderfälle und Beschwerden oder Nachfragen zu bearbeiten, die die Umsetzung deutlich zeitintensiver werden ließen. Dazu kämen Kosten der Unternehmen für die Schlichtungsstelle Energie für die Bearbeitung von Anfragen, die ihren Grund teils in der unklaren gesetzlichen Regelung hätten. "Mit klaren Aussagen zur Umsetzung lassen sich diese Kosten reduzieren."

Abschließend müssten die Unternehmen ein zweites Testat des Wirtschaftsprüfers für die Abrechnung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland einholen, schrieb der BDEW. "Auch dies erzeugt zusätzliche Kosten."

BNE: Errechnete Kosten "deutlich zu gering"

Für "deutlich zu gering" hält auch der Bundesverband Neue Energiewirtschaft die vom Ministerium errechneten Aufwandskosten für die Wirtschaft. So veranschlagten mittelständische Versorger für sämtliche Aufwände im Zusammenhang mit der Umsetzung der Preisbremsen etwa 300.000 Euro pro Jahr.

Sein Fazit: "Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft dürfte [...] um ein Vielfaches höher ausfallen." (aba)

Hinweis: Mit den Folgen der Energiepreisbremsen-Verlängerung beschäftigt sich auch das kostenlose ZfK-Debattenformat "ZfK im Gespräch". Am Donnerstag, 23. November, diskutieren Expert*innen aus der Stadtwerke- und IT-Branche sowie aus der Bundespolitik über das Thema "Energievertrieb im Dauerstress: Wann ist endlich Schluss?". Zur Anmeldung geht's hier.

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