Die Bundesregierung hat die Sonderinitiative für Erneuerbare Energien bei den Exportkreditgarantien des Bundes beschlossen. Mit Exportkreditgarantien (sog. „Hermesdeckungen“) können langfristige Finanzierungen ermöglicht werden, indem Ausfallrisiken staatlich abgesichert werden. Ab sofort können Exporte im Bereich der Erneuerbaren Energien mit ausländischen Zulieferungen in Höhe von bis zu 70 Prozent mit einer Bundesdeckung abgesichert werden. Üblicherweise ist der Anteil der ausländischen Zulieferungen auf 49 Prozent begrenzt.
Außerdem verzichtet der Bund künftig regelmäßig auf das Anzahlungserfordernis für im Zielland anfallende, lokale Kosten, wenn der Deckungsnehmer dies beantragt, und trägt damit zunehmenden Lokalisierungsanforderungen im Bereich der Erneuerbaren Energien besser Rechnung.
Verstärkte Marktbearbeitung zur Unterstützung deutscher Exporteure
Zu den Maßnahmen der „Sonderinitiative Erneuerbare Energien“ zählt außerdem eine verstärkte Marktbearbeitung zur Unterstützung deutscher Exporteure in den Zielmärkten. Die Maßnahme unterstützt damit auch die Impulse für wirtschaftliche Kooperation im Rahmen der Energiepartnerschaften Deutschlands mit mehr als 20 Ländern.
Auch die Prüf- und Entscheidungsprozesse für die Übernahme von Hermesdeckungen werden optimiert, um Exporteure in frühen, für die Auftragsvergaben kritischen Zeitpunkten besser begleiten zu können und Projektinitiatoren klare Indikationen über die Finanzierungskonditionen zu bieten. (pm)
