Wärmenetze spielen bei der "Vergrünung" der Wärme eine zentrale Rolle.

Wärmenetze spielen bei der "Vergrünung" der Wärme eine zentrale Rolle.

Bild: © Adobe Stock/Srdjan

Die Bundesregierung will die Länder bei der erstmaligen Erstellung von Wärmeplänen finanziell unterstützen. Dazu erhalten die Bundesländer zwischen 2024 und 2028 jeweils je 100 Mio. Euro zusätzlich. Das Geld stammt aus Umsatzsteueranteilen von insgesamt 500 Mio. Euro, die der Bund schrittweise weitergibt. Das Bundeskabinett hat nun dafür den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes beschlossen.

Keine Kommune müsse Angst davor haben, sich finanziell zu überheben, sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD). In Kürze soll deshalb auch ein Beteiligungsdialog zur Wärmeplanung gestartet werden. "Hier werden die Kommunen sich mit uns und untereinander über gute Lösungen austauschen können", sagte Geywitz. Dies könne im Einzelfall auch die Nutzung von Abwärme eines nahegelegenen Betriebs oder ein mit Biomasse betriebenes Nahwärmenetz sein.

Zwei Milliarden Euro

Am 1. Januar 2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in Kraft getreten. Damit ist erstmals eine bundesweite Pflicht zur Erstellung von Wärmeplänen geschaffen worden. Die Verpflichtung nach dem Wärmeplanungsgesetz richtet sich an die Länder, die ihrerseits planungsverantwortliche Stellen bestimmen können.

Die Länder sollen die finanzielle Unterstützung dann auch an die Kommunen weitergeben. Die Bundeszuschüsse dürften zur Finanzierung allerdings bei weitem nicht ausreichen. Der Deutsche Städtetag etwa rechnet mit zwei Milliarden Euro an Kosten, um Wärmepläne in allen deutschen Kommunen zu erstellen.

Änderung der Grundversorgung

Für die Energiewirtschaft ebenfalls relevant: Das Bundeskabinett hat eine Verordnung zur Anpassung der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung beschlossen. Darin geht es um die befristete Verlängerung der Regelung zur Aussetzung der monatlichen Ratenzahlungsvereinbarungen während der Dauer einer Abwendungsvereinbarung. Ursprünglich sollte die Regelung zum 30. April 2024 auslaufen.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hatte die kurze Frist in einer Stellungnahme unlängst kritisiert. Es sei schwer nachvollziehbar, dass die Verlängerung beider Regelungen derart kurzfristig erfolge und kurz vor Auslaufen der Frist noch Unklarheit bestehe, schreibt der Verband in dem Papier. Dies sei mit zusätzlichem Aufwand bei der Umstellung von Prozessen und der IT-Systeme verbunden. Fachlich zuständig für die Verordnung ist das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium (BMWK).

Verordnung über Herkunftsnachweise

Ebenfalls beschlossen hat das Kabinett die Verordnung über das Herkunftsnachweisregister für Gas und das Herkunftsnachweisregister für Wärme oder Kälte – genauer gesagt, den Entwurf eines Beschlusses der Bundesregierung zu den Änderungsmaßgaben des Deutschen Bundestages. Mit Herkunftsnachweisen will die Bundesregierung künftig die Klimawirkung neuer Gase transparent machen. Mit der Verordnung werden Details im Herkunftsnachweisregistergesetz geregelt, das bereits 2023 in Kraft getreten ist.

Zuletzt hatten Branchenverbände wie BDEW, DVGW und Zukunft Gas noch Änderungen am Entwurf gefordert. So forderten die Branchenvertreter etwa, dass die Ausweisung des CO2-Fußabdrucks auf Herkunftsnachweisen zur Pflicht werden sollte. Zuständig für den Entwurf ist das BMWK.

Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung

Des Weiteren hat sich die Bundesregierung auf den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren geeinigt. So sollen Verwaltungsverfahren digitalisiert und beschleunigt werden. Künftig soll es noch vor der Antragstellung eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung geben. Ergebnisse aus dieser sollen dann bereits digital in behördliche Prozesse einfließen können. Fachlich verantwortlich für den Entwurf ist das Bundesinnenministerium. (jk)

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