Bundesrat pro nationalen CO2-Preis für Müllverbrennung – nicht für Sonderabfälle
Der Bundesrat hat sich für die Einbeziehung von Siedlungsabfällen in den nationalen Emissionshandel ab 2023 ausgesprochen. Sondermüll soll ausgenommen werden.
Damit folgte das Plenum der Länderkammer am Freitag nicht der Empfehlung seines federführenden Wirtschaftsschusses, die von der Bundesregierung geplante Aufnahme der thermischen Behandlung von Abfällen in das nationale Emissionshandelssystems ab 1. Januar 2023 um zwei Jahre zu verschieben.
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