Der Bundesrat unterstützt die Pläne der Bundesregierung, die thermische Abfallbehandlung ab kommendem Jahr in die CO2-Bepreisung einzubeziehen.

Der Bundesrat unterstützt die Pläne der Bundesregierung, die thermische Abfallbehandlung ab kommendem Jahr in die CO2-Bepreisung einzubeziehen.

Bild: © Bundesrat

Damit folgte das Plenum der Länderkammer am Freitag nicht der Empfehlung seines federführenden Wirtschaftsschusses, die von der Bundesregierung geplante Aufnahme der thermischen Behandlung von Abfällen in das nationale Emissionshandelssystems ab 1. Januar 2023 um zwei Jahre zu verschieben.

Gleichzeitig stimmte der Bundesrat jedoch dafür, die Sonderabfälle vollständig von der CO2-Bepreisung durch die BEHG-Novelle auszunehmen. Dies war ebenfalls vom Wirtschaftsausschuss empfohlen worden.

VKU enttäuscht - zusätzliche finanzielle Belastungen für Haushalte

In einer ersten Reaktion bedauert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) das Votum des Bundesrates für die zeitnahe Ausweitung des Emissionshandels auf die Abfallwirtschaft. "In der jetzigen Situation hoher Inflationsraten und steigender Energiepreise müssen zusätzliche Belastungen der Bürgerinnen und Bürger dringend vermieden werden", erklärte Patrick Hasenkamp, VKU-Vizepräsident und Leiter der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster.

"Deshalb können wir die Entscheidung des Bundesrats, ab dem 1. Januar 2023 das BEHG auf die Abfallwirtschaft auszudehnen, nicht nachvollziehen. Niemand versteht, dass einerseits die BEHG-Preistreppe zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher verschoben, zugleich aber der nationale Emissionshandel auf Abfälle ausgeweitet werden soll", so Hasenkamp.

Lob für empfohlene Ausnahme für Sonderabfälle

Positiv wertet er allerdings das Votum der Länderkammer, Sonderabfälle nicht in die CO2-Bepreisung einzubeziehen. Damit habe der Bundesrat erkannt, dass ein Emissionshandel für Abfälle in einem Konflikt zur eigentlichen Entsorgungsfunktion der Abfallbehandlung stehe, unterstrich der VKU-Vizepräsident.

Denn der Emissionshandel wolle ja tendenziell die Verbrennung auf Null reduzieren, während gerade Sonderabfälle aufgrund ihres Schadstoffgehalts in der Regel verbrannt werden müssten. Bei Sonderabfällen sei damit der Widerspruch zwischen den Zielen des Emissionshandels und der Gewährleistung von Entsorgungssicherheit besonders augenfällig.

Zweijähriges Moratorium auch für häusliche und gewerbliche Restabfälle

"Nach unserer Überzeugung gelten die gleichen Erwägungen aber auch für häusliche und gewerbliche Restabfälle, für die ebenfalls ein Recycling nicht in Betracht kommt. Der Bundestag sollte daher zunächst zu einem zweijährigen Moratorium kommen, um insbesondere die weitere europäische Entwicklung abzuwarten und auswerten zu können", erklärte Hasenkamp.

Grundsätzlich müsse ein Preismechanismus bei den eigentlichen Verursachern, also den Herstellern und Inverkehrbringern von fossilen Kunststoffprodukten, ansetzen, um eine Lenkungswirkung zu erreichen, kurz: um also überhaupt sinnvoll zu sein, argumentiert der VKU-Vize.

VKU baut auf weiteres parlamentarisches Verfahren

Bei einem nationalen Alleingang müsse außerdem befürchtet werden, dass Abfallexporte in das Ausland stark zunehmen, Abfälle dafür einfach umdeklariert oder vorher zum Schein sortiert werden. Und nicht zuletzt würde eine nachhaltige heimische Energiequelle drastisch verteuert.

Ohne Zweifel könne und müsse auch die Entsorgungswirtschaft ihren – bereits sehr hohen – Klimaschutzbeitrag noch steigern. Hierzu könnte z.B. eine einheitliche Wertstofftonne dienen, um noch mehr Kunststoffe von der Verbrennung fernzuhalten und einem Recycling zuzuführen. "Wir bauen jetzt weiter auf das parlamentarische Verfahren in den nächsten Wochen, damit die Gebührenzahler vor einer zusätzlichen Belastung geschützt werden", unterstrich Hasenkamp.

SPD-Berichterstatter Mehltretter ebenfalls für Verschiebung

Vor allem innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion mehren sich die Stimmen, die sich für eine zeitliche Verschiebung der Einbeziehung der Abfallverbrennung in die CO2-Bepreisung aussprechen. "Die SPD-Bundestagsfraktion hat auf ihrer Klausur beschlossen, Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen beim CO2-Preis in der gegenwärtigen Energiepreis-Situation nicht zusätzlich belasten zu wollen“, erklärte der zuständige Berichterstatter, MdB Andreas Mehltretter, gegenüber der ZfK.

"Deshalb wurde im Koalitionsausschuss vereinbart, die Anhebungsschritte um jeweils ein Jahr zu verschieben. Ich halte es für folgerichtig, auch die Ausweitung des Anwendungsbereichs (auf die thermische Abfallverhandlung) zu verschieben", so Mehltretter weiter.

"Zuversichtlich, dass wir gute Lösungen finden werden"

Er verweist weiter darauf, dass die Aufnahme der Abfallverbrennung in den nationalen Emissionshandel grundsätzlich im BEHG vereinbart wurde. Damit sollten Anreize für die Vermeidung von Verpackungsmüll, für mehr Recycling und mehr Mülltrennung gesetzt werden.

Bei der anstehenden Umsetzung spiele jedoch die Frage, wann es eine gemeinsame europäische Regelung gibt, genauso eine Rolle wie die Frage nach dem sozialen Ausgleich für den CO2-Preis. "Das gilt es jetzt zu klären. Unsere Beratungen laufen. Ich bin zuversichtlich, dass wir gute Lösungen finden werden", erklärte Mehltretter.

In der Beek (FDP): Bedenken werden ernst genommen

MdB Olaf in der Beek, Klimapolitischer Sprecher der FDP-Fraktion steht grundsätzlich zur geplanten Ausweitung des BEHG auf die Abfallwirtschaft. Die CO2-Bepreisung sei der effizienteste Weg, die Klimaziele zu erreichen, dies gelte auch für die Abfallverbrennung.

"Gleichwohl nehmen wir die Bedenken einiger Unternehmen und Verbände ernst und wiegen in der parlamentarischen Befassung die Argumente und Kritikpunkte sorgsam ab", erklärte in der Beek gegenüber der ZfK.

Reibungslosen Übergang BEHG in den EU-ETS sicherstellen

Übergeordnetes Ziel sei, mittelfristig ein einheitliches EU-Emissionshandelssystem zu schaffen, infolgedessen der nationale Emissionshandel nach dem BEHG überflüssig werde. "Wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, dass bereits jetzt Vorkehrungen für einen reibungslosen Übergang des BEHG in den EU-ETS getroffen werden", so in der Beek. (hcn)

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