Deutschland

Bundesrat verabschiedet Düngeverordnung

Nach langem Gezerre hat die Länderkammer am Freitag die strengeren Düngeregeln verabschiedet. Wegen der Corona-Krise sollen sie erst ab 2021 gelten.
27.03.2020

In Zukunft müssen Gebiete mit besonders hoher Nitratbelastung ausgewiesen werden.

Die Düngeregeln für deutsche Bauern werden zum Schutz des Grundwassers vor zu viel Nitrat weiter verschärft. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin den Plänen der Bundesregierung zu, allerdings mit einer längeren Übergangsfrist.

Erst während der Sitzung hatten sich Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein und Thüringen einem Kompromissantrag des Saarlandes angeschlossen, wonach die Länder der Verordnung ohne Änderungen zustimmen und im Gegenzug die Maßnahmen in den "roten Gebieten" erst ab Januar 2021 gelten. Andernfalls hätten der Bundesrepublik ein weiteres EU-Verfahren und hohe Strafzahlungen gedroht, weil die Nitrat-Grenzwerte im Grundwasser an vielen Messstellen überschritten werden.

Viele neue Vorgaben werden bereits in wenigen Wochen in Kraft treten, wenn die novellierte Düngeverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist. Für die Umsetzung wichtiger Teile der Verordnung, etwa die neue Ausweisung von Gebieten mit besonders hoher Nitratbelastung, haben die Länder nun Zeit bis zum Jahreswechsel. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise, die Bauern und Landesbehörden belastet, hatte die EU einer Fristverlängerung zugestimmt.

VKU: Keine Verlängerungen durch die Hintertür

„Seit Jahren diskutieren Bund und Länder über eine neue Düngeverordnung“, sagte Karsten Specht, Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), zur Bundesratsentscheidung über die Düngeverordnung. Eine solche Verordnung mit strikteren Düngeregeln sei notwendig, weil das Grundwasser in Deutschland vielerorts die europäischen Nitrat-Grenzwerte überschreite.

Die EU-Kommission hatte Deutschland deswegen verklagt und Recht bekommen. Sie fordert, dass nitratbelastete Gebiete endlich saniert werden. „Vor diesem Hintergrund ist es gut, dass die Länderkammer der Düngeverordnung endlich zugestimmt hat. Weil allerdings Fristen für die Umsetzung der Verordnung verlängert wurden, erwartet die kommunale Wasserwirtschaft, dass zum vereinbarten Zeitpunkt auch alle notwendigen Regelungen des Bundes und der Länder stehen“, so Specht weiter. „Weitere Verlängerungen durch die Hintertür darf es nicht geben. Der Bogen ist schon lange überspannt: Wir brauchen endlich eine Entlastung unserer Wasserressourcen.“

Fördermittel für die Agrarwirschaft

"Für die Verbraucherinnen und Verbraucher sind die neuen Düngeregeln eine Entlastung. Denn je sauberer das Grundwasser wird, desto weniger kostet die Trinkwasseraufbereitung, die jeder einzelne Haushalt bezahlen muss", sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze. "Ich verstehe, dass die neuen Regeln für viele Landwirte eine Belastung darstellen. Darum wird die Bundesregierung Fördermittel für Agrarumweltprogramme und Investitionen zur Verfügung stellen, um die Betriebe bei dem anstehenden Transformationsprozess zu unterstützen", so die SPD-Politikerin.

Die Neufassung der Düngeverordnung führt bundesweit verpflichtende Maßnahmen ein. So werden die Sperrfristen, in denen die Ausbringung von Düngemitteln in den Herbst- und Wintermonaten verboten ist, verlängert, die ungedüngten Abstände zu Gewässern vergrößert und und die Düngung auf gefrorenem Boden wird verboten. Mit den neuen Regeln wird auch ein verbessertes Monitoring der Nitratwerte eingeführt. Künftig sollen die Belastungen deutschlandweit genauer analysiert werden, um rechtzeitig effektive Gegenmaßnahmen zu ermöglichen.

Einheitlichkeit bei den "roten Gebieten"

Eine zentrale Maßnahme ist die Reduzierung der Düngung um 20 Prozent pro Betrieb in den Gebieten, die besonders hohe Nitratbelastungen aufweisen ("rote Gebiete"). Diese gilt ab dem 1. Januar 2021. Bis dahin soll zunächst eine Verwaltungsvorschrift von Bund und Ländern erarbeitet werden als einheitliche Grundlage für die Ausweisung der roten Gebiete durch die Bundesländer. Ziel ist, dass die Ausweisung in Zukunft differenzierter erfolgt und sich stärker am Verursacherprinzip orientiert. Eckpunkte dieser Verwaltungsvorschrift sind bereits mit den Ländern abgestimmt.

Der BDEW sieht immer noch erheblichen Nachbesserungsbedarf bei der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. Verluste, Abschläge und Ausnahmen seien immer noch vorhanden und ob die die EU-Kommission den deutschen Alleingang bei der Binnendifferenzierung, d.h. Ausnahmen in roten Gebieten festzulegen, mitträgt, und Strafzahlungen letztlich vermieden werden können, sei offen. (hp)