Die Verordnung zur Verlängerung der Energiepreisbremsen wurde im von Robert Habeck geführten Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet.

Die Verordnung zur Verlängerung der Energiepreisbremsen wurde im von Robert Habeck geführten Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet.

Bild: © Soeren Stache/dpa

Der Bundesrechnungshof geht erneut hart mit dem Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium (BMWK) ins Gericht. Grund sind drei Förderprogramme, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überlastet hätten. In der Folge seien Fördermittel über 10 Mrd. Euro nur mit Verspätung an die Antragsstellenden ausgezahlt worden.

Das BMWK unter Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) hatte die Fördermittelvergabe an das BAFA übergeben. Allerdings ohne zuvor zu prüfen, ob die nachgelagerte Behörde dafür auch ausreichend Personal hatte, schreibt der Bundesrechnungshof. Die Folge: In allen Programmen überschritt das BAFA die vereinbarten Bearbeitungsfristen deutlich ‒ zwischen 2019 bis 2023 war das bei mehr als 90 Prozent der Verwendungsnachweise der Fall. Unternehmen und Privatpersonen mussten so oftmals lange in Vorleistung treten und auf die Auszahlung der Fördermittel warten.

Projektträger nicht betrachtet

Die drei betroffenen Förderprogramme sollen unter anderem zur Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudesektor beitragen. Geprüft hat der Bundesrechnungshof etwa die Bundesförderung für effiziente Gebäude und die Energieberatung für Wohngebäude zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Das BMWK entscheidet bei jedem Förderprogramm, ob es die Umsetzung selbst übernehmen kann oder sie an eine nachgeordnete Behörde oder einen Projektträger abgeben sollte. Allerdings habe das Ministerium in den drei Fällen nicht abgeschätzt, wie viel Personal für die Umsetzung der Programme erforderlich sei, sagt der Bundesrechnungshof. Alternativen – insbesondere die Umsetzung über Projektträger – seien überhaupt nicht betrachtet worden.

Zwei Jahre Bearbeitungszeit

In den Jahren 2019 bis 2023 gingen für diese drei Programme demnach rund 2,1 Mio. Anträge und 1,2 Mio. Verwendungsnachweise beim BAFA ein. Seit dem Jahr 2019 prüfte das BAFA die weitaus meisten Verwendungsnachweise nicht fristgerecht. In einzelnen Fällen betrug die Bearbeitungszeit zwei Jahre.

So habe das BAFA im Jahr 2023 zwei Drittel der Verwendungsnachweise beim Förderprogramm "Bundesförderung für effiziente Gebäude" zu spät geprüft. Allein für dieses Programm zahlte die Behörde daher 9,8 Mrd. Euro Fördermittel verspätet aus.

Zweifel an künftiger Umsetzung

Ohnehin sind laut Bundesrechnungshof im BAFA seit Jahren mehr als 20 Prozent der Personalstellen unbesetzt. Anfang 2024 hat das BMWK daher sogar einen Teil des Förderprogramms auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) übertragen.

Der Bundesrechnungshof erwartet allerdings, dass die Anzahl der Anträge und Verwendungsnachweise für die Bundesförderung für effiziente Gebäude in Zukunft aufgrund eines neuen Förderregimes wieder "erheblich ansteigen" wird. "Vor diesem Hintergrund ist es auch für die Zukunft zweifelhaft, ob das BAFA ihm übertragene Förderprogramme ordnungsgemäß und wirtschaftlich umsetzen wird", heißt es in dem Bericht.

Zweite Rüge

Es ist bereits die zweite Rüge des Bundesrechnungshof für Habeck in kurzer Zeit. Im ersten Fall ging es um Zweifel am Gelingen der Energiewende.

Mit den neuen Prüfungsergebnisse ergänzt der Rechnungshof seine Bemerkungen zur Bundesverwaltung aus dem Vorjahr. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages soll nun bis zur parlamentarischen Sommerpause über die Ergebnisse beraten. (jk)

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