Dezentrale und CO2-freie Produktion von Wasserstoff - das ist das Ziel der Wintershall Dea-Tochter Technology Ventures.

Dezentrale und CO2-freie Produktion von Wasserstoff - das ist das Ziel der Wintershall Dea-Tochter Technology Ventures.

Bild: © Wintershall Dea

Kommunale Unternehmen dürfen künftig auch Wasserstoff direkt aus Biomasse oder mit Strom aus Müllheizkraftwerken gewinnen. Der Umweltausschuss des Deutschen Bundestags hat eine entsprechende Empfehlung für diesen sogenannten „orangen“ Wasserstoff abgegeben. Der VKU begrüßt diese Verbesserung des Regierungsentwurfs für ein „Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote“.

"Oranger" Wasserstoff sei wie grüner eine wichtige Chance für den Klimaschutz, sagt VKU-Geschäftsführer Ingbert Liebing in einer Pressemitteilung. Dies gelte gerade für den Verkehrssektor. Für klimaneutrale Kommunen brauche es sektorübergreifende Strategien, die offen für neue Technologien seien und auf Pragmatismus statt Denkverbote setzen. Alle lokalen Potenziale für eine klimaschonende Energieversorgung müssten gehoben werden: Auch jenes von Wasserstoff, der aus Strom bei der thermischen Abfallverwertung oder direkt aus Biomasse entsteht, so Liebing. „Der Bundestag kann kommunalen Unternehmen nun die nötige Rechts- und Planungssicherheit geben, um verstärkt in die lokale Wasserstoffproduktion zu investieren. Dabei müssen unbedingt verschiedene Formen von dekarbonisiertem bzw. CO2-freiem Wasserstoff genutzt werden können.“ 

Ausschuss setzt auf Technologieoffenheit

Das Gesetz hebt die CO2-Minderungsquote im Verkehr ab 2022 in jährlich definierten Schritten auf 25 Prozent ab 2030 an. Um diese Ziele auch praktisch erreichen zu können, setzt der Ausschuss aus VKU-Sicht zurecht auf Technologieoffenheit bei Wasserstoff. Neben Wind und PV dürften künftig auch biogene, erneuerbare Energien eingesetzt werden - z.B. Biomasse und Biogas (sowie Klärgas und Klärschlamm aus der Abwasseraufbereitung) und Strom aus der Abfallverwertung. 

Der Bundestag fordert die Regierung zudem auf, ergebnisoffen zu prüfen, ob auch die thermische Verwertung von fossilen Abfällen wie Plastik angerechnet werden kann. Das EU-Recht gibt den Mitgliedstaaten diese Möglichkeit, die auch der VKU für sinnvoll hält. (amo)

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