Deutschland

CO2-Bepreisung Abfallverbrennung kommt ein Jahr später

Die Einbeziehung der Abfallverbrennung in den nationalen Emissionshandel kommt ein Jahr später als vorgesehen. Dies beschloss der zuständige Ausschuss für Energie und Klimaschutz des Bundestags am Mittwoch.
19.10.2022

Entgegen den ursprünglichen Plänen der Bundesregierung votierte der zuständige Bundestagsausschuss für eine einjährige Verschiebung der CO2-Bepreisung der Müllverbrennung.

Der Gesetzentwurf der BEHG-Novelle der Bundesregierung sah vor, dass die Müllverbrennung schon ab 1. Januar 2023 in den Brennstoffemissionshandel einbezogen wird. Die Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition von SPD, Grünen und FDP beschlossen nun eine einjährige Verschiebung auf den 1. Januar 2024, um weitere finanzielle Belastungen im kommenden Krisenwinter zu vermeiden.

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