CO2-Bepreisung Abfallverbrennung kommt ein Jahr später

Entgegen den ursprünglichen Plänen der Bundesregierung votierte der zuständige Bundestagsausschuss für eine einjährige Verschiebung der CO2-Bepreisung der Müllverbrennung.
Bild: © Tom Radetzki/unsplash.com
Der Gesetzentwurf der BEHG-Novelle der Bundesregierung sah vor, dass die Müllverbrennung schon ab 1. Januar 2023 in den Brennstoffemissionshandel einbezogen wird. Die Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition von SPD, Grünen und FDP beschlossen nun eine einjährige Verschiebung auf den 1. Januar 2024, um weitere finanzielle Belastungen im kommenden Krisenwinter zu vermeiden.
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