Der Gesetzentwurf der BEHG-Novelle der Bundesregierung sah vor, dass die Müllverbrennung schon ab 1. Januar 2023 in den Brennstoffemissionshandel einbezogen wird. Die Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition von SPD, Grünen und FDP beschlossen nun eine einjährige Verschiebung auf den 1. Januar 2024, um weitere finanzielle Belastungen im kommenden Krisenwinter zu vermeiden.
Die SPD hatte sich im Vorfeld noch für eine zweijährige Verschiebung der Regelung eingesetzt. "Entsprechend der Verschiebung des CO2-Preispfads um ein Jahr haben wir uns letztlich als Ampel-Koalition auch auf eine Verschiebung der Einbeziehung der Müllverbrennungsanlagen um ein Jahr auf den 1.1.2024 geeinigt", erklärte der zuständige SPD-Berichterstatter, MdB Andreas Mehltretter, gegenüber der ZfK.
Mehltretter SDP: Baldige Überführung in den EU-ETS I
Die einjährige Verschiebung gebe nun allen Beteiligen genügend Zeit, sich auf die kommenden Berichtspflichten einzustellen. "Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, dass wir eine baldige Überführung der Abfallverbrennung in den EU-ETS I erreichen", so Mehltretter.
"In der aktuell schwierigen Lage war es für die FDP-Fraktion ein Gebot, jede Belastung für die Menschen und Unternehmen sorgsam abzuwägen, auch wenn sie sich auf einem geringen Niveau bewegt. Wir begrüßen die Einigung deshalb ausdrücklich", sagte der Klimapolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Olaf in der Beek gegenüber der ZfK.
In der Beek FDP begrüßt Einbeziehung Sonderabfallverbrennung
In der Beek verwies ebenfalls auf die bereits beschlossene analoge Verschiebung der CO2-Preiserhöhung auf 2024, die vom BEHG nun entsprechend umgesetzt werde. „Wir halten das für angemessen – auch vor dem Hintergrund, dass Entlastungsmaßnahmen, wie die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme, bis Ende 2024 terminiert sind. Dadurch kann die Belastung durch die CO2-Bepreisung zunächst abgefedert werden“, erklärte in der Beek.
Ausdrücklich begrüßte in der Beek gegenüber der ZfK auch die Einbeziehung der Sonderabfallverbrennung in die CO2-Bepreisung. "Eine Privilegierung würde die Gefahr bergen, dass auch sonstige Abfälle in Sonderabfallverbrennungsanlagen gelenkt werden – mit negativen Auswirkungen für den Klimaschutz“, sagte er.
Weitergehender Antrag der Union abgelehnt
Die Union hatte einen eigenen Entschließungsantrag eingebracht. Darin fordert die Union, den Einbezug von Abfällen in den Brennstoffemissionshandel zu verschieben und sich stattdessen mit Nachdruck für eine europäische Lösung einzusetzen. Es müsse berücksichtigt werden, dass Hauptzweck der Abfallverbrennung die gemeinwohlverträgliche Abfallbeseitigung sei - insbesondere müsse eine Erhöhung von Abfallexporten ins Ausland ausgeschlossen werden.
Und schließlich solle sichergestellt sein, dass mit dem Einbezug von Abfällen in den Brennstoffemissionshandel Einnahmen aus diesem marktwirtschaftlichen Instrument eins zu eins zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft eingesetzt werden. Der Antrag wurde mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und AfD gegen die Stimmen der Union und der Linken abgelehnt.
VKU sieht zumindest Teilerfolg
Der VKU sieht das Veto des Bundestagsausschusses mit einem lachenden und einem weinenden Auge. VKU-Hauptgeschäftsführer bezeichnete den Beschluss als "schon etwas enttäuschend, da wir uns - gemeinsam mit der Mehrheit der Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung vom 12. Oktober - für einen mindestens zweijährigen Aufschub eingesetzt hatten".
Dennoch sieht Liebing die Verschiebung um ein Jahr zumindest als Teilerfolg für die kommunale Entsorgungswirtschaft und die Abfallgebührenzahler. Wichtig sei auch, dass die Betriebe jetzt Planungssicherheit für die kommenden Gebührenkalkulationen haben.
Liebing: "Ziel bleibt eine europäische Lösung"
"Unser Ziel bleibt allerdings eine europäische Lösung, die perspektivisch den jetzt beschrittenen deutschen Sonderweg bei der Belastung der energetischen Abfallverwertung mit einem CO2-Preis ablösen muss", erklärte Liebing. Wirklicher Klimaschutz lasse sich im Übrigen nur mit einer Zurückdrängung von Kunststoffverpackungen, z.B. durch die Umlegung der EU-Plastiksteuer auf die Hersteller, und einer bundesweiten Wertstofftonne erreichen.
Am 20. Oktober beschließt das Plenum des Bundestags in Zweiter und Dritter Lesung noch über den Gesetzentwurf. Doch ist nicht damit zu rechnen, dass er anders entscheidet, als sein federführender Ausschuss für Energie und Klimaschutz. Abschließend beschließt dann noch der Bundesrat. (hcn)
