In der von der ZASt betriebenen Restabfallbehandlungsanlage Südthüringen (RABA) soll die Methanol-Synthese angewandt werden.

In der von der ZASt betriebenen Restabfallbehandlungsanlage Südthüringen (RABA) soll die Methanol-Synthese angewandt werden.

Bild: © ZASt

Am Mittwoch fand im Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestags eine Anhörung zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) statt. Nach diesem Gesetzentwurf soll auch die Verbrennung von Siedlungsabfällen ab 1. Januar 2023 in den nationalen Emissionshandel einbezogen werden.

Doch die große Mehrheit der Sachverständigen sprach sich für eine zweijährige Verschiebung aus. Denn die geplante Regelung im nationalen Alleingang verteuere die Abfallgebühren für die Verbraucher im zweistelligen Bereich – und das mitten in einer Energiekrise.

Weitere kritische Einwände der Experten

Zudem könnte die geplante Erweiterung der CO2-Bepreisung dazu führen, dass Abfälle günstiger im Ausland entsorgt oder verbrannt würden und in Deutschland zur Energie- und Rohstoffversorgung fehlten, so ein weiterer Kritikpunkt. Unter den geladenen acht Sachverständigen befand sich auch Holger Thärichen, Geschäftsführer Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit VKS im Verband kommunaler Unternehmen (VKU).

Auch plädierte die Mehrheit der Experten für eine harmonisierte EU-Regelung. Unterstützt wurde zudem das Votum des Bundesrats, Sonderabfälle von der geplanten CO2-Bepreisung auszunehmen.

VKU warnt vor fast einer Milliarde Euro Mehrkosten

"Wir unterstützen jederzeit einen praxisgerecht ausgestalteten Klimaschutz", erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. "Aber wir warnen ausdrücklich vor fast einer Milliarde Mehrkosten für die Abfallentsorgung, die durch eine Aufnahme der Abfallverbrennung in den nationalen Emissionshandel ab dem 1. Januar 2023 allein im ersten Jahr auf uns zukäme."

"Was die Menschen gerade jetzt brauchen, sind Entlastungen, nicht neue Belastungen! Unsere konkrete Forderung deshalb: Die Aufnahme von Abfällen in das BEHG sollte um mindestens zwei Jahre verschoben werden, was übrigens mit dem selben Gesetz für die nächste Preiserhöhung für das CO2 aus Öl, Kohle, Gas usw. auch angedacht ist", so Liebing.

Eigentliche Verursacher in die Pflicht nehmen

Aus VKU-Sicht müssten nun in einer Zeit der allgemeinen Teuerung doch zusätzliche Belastungen der Bürgerinnen und Bürger und des Gewerbes dringend vermieden werden. Zudem sei dieser Schritt für den Klimaschutz vollständig ungeeignet. Ein Preismechanismus müsse bei den eigentlichen Verursachern, also den Herstellern und Inverkehrbringern von fossilen Kunststoffprodukten, ansetzen, um eine Lenkungswirkung zu erreichen.

Sinnvoll wäre es zum Beispiel laut VKU, endlich die EU-Kunststoffsteuer von der Plastikindustrie bezahlen zu lassen, statt sie aus Steuermitteln des Bundeshaushaltes zu begleichen.

2. und 3. Lesung im Bundestag voraussichtlich kommende Woche

"Wir freuen uns deshalb, dass die große Mehrheit der Sachverständigen unserer Meinung war und sich wie der VKU für eine Verschiebung ausgesprochen hat. Wir hoffen nun, dass der Bundestag dem folgen wird und das BEHG zumindest um zwei Jahre verschieben wird oder, besser noch, auf eine EU-Entscheidung wartet. Klimaschutz ist beileibe keine allein nationale Angelegenheit und muss EU-weit abgestimmt angegangen werden“, erklärte Liebing.

Nun liegt der Ball wieder beim Parlament. Kommende Woche möchte der Bundestag in 2. und 3. Lesung über das Gesetz abstimmen. Danach folgt dann noch das abschließende Votum des Bundesrats. (hcn)

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